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Das Portal elterngeld.net informiert seit 2005 über das neue Elterngeld. Alle Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren wurden, können das neue Elterngeld beantragen.

Neben dem Besuch unserer Informationsseiten und des Elterngeldrechners haben Sie auch die Möglichkeit sich im Forum mit anderen Eltern auszutauschen.

Wenn Sie möchten, können Sie auch den Antrags-Service zum Elterngeld nutzen und einen Experten mit der Antragstellung beauftragen.

Unsere Highlights:
Forum zum Elterngeld mit mehr als 18.000 Beiträgen
Elterngeldrechner mit Berechnungsübersicht
Antrags-Service zum Elterngeld
• Informationen zu allen wichtigsten staatlichen Leistungen

Nutzen Sie unser Informationsangebot zum Elterngeld. Schauen Sie auch mal im Elterngeld-Forum vorbei. Sie finden dort viele Tipps zum Elterngeld. Und wenn Ihnen unser Angebot zum Elterngeld gefällt, dann empfehlen Sie uns bitte weiter.

Wir sind bestrebt diese Seiten zum Elterngeld stets aktuell zu halten und alle Wünsche umzusetzen. Bitte helfen Sie mit. Sagen Sie uns, was Sie interessiert. Welche Elterngeld-Themen möchten Sie stärker betont wissen? Was finden Sie überflüssig? Jede Meinung wird beachtet.

Michael Tell und das Team von www.elterngeld.net

Mamiweb.de - das kostenlose Online-Mütternetzwerk
So begann damals, im Jahr 2005, der Weg des Elterngeldes:

Elterngeld

Auszug aus dem Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD zum Elterngeld (18.11.2005 Elterngeld)

Elterngeld

Wir wollen die wirksame und nachhaltige wirtschaftliche Sicherung von Familien unmittelbar nach der Geburt von Kindern durch ein Elterngeld fördern zur

• Vermeidung von Einkommenseinbrüchen (Einkommensersatzfunktion)

• Eröffnung tatsächlicher Wahlmöglichkeiten einer Betreuung zwischen Vätern und Müttern

• Förderung der wirtschaftlichen Selbstständigkeiten beider Elternteile und dem angemessenen Ausgleich der Opportunitätskosten.

Das Konzept des Elterngeldes soll folgende Eckpunkte beinhalten:

1. Das Elterngeld ersetzt als Einkommensersatzleistung 67% des vorherigen, pauschalierten Nettoerwerbseinkommens (maximal 1.800 Euro pro Monat) des-/derjenigen, der/die auf eine Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung des Kindes verzichtet oder diese einschränkt. Alternativ ist zu prüfen, ob Bemessungsgrundlage das gemeinsame Nettoerwerbseinkommen der Eltern (Gleichstellung der Geschlechter), bei Alleinerziehenden das alleinige Nettoerwerbseinkommen sein soll.

2. Der Kreis der Anspruchsberechtigten beim Elterngeld entspricht dem Berechtigtenkreis des bisherigen Bundeserziehungsgeldgesetzes.

3. Das Elterngeld wird um ein Leistungselement für Eltern mit geringen Einkommen oder nichterwerbstätige Eltern ergänzt (zum Beispiel ein vom Familieneinkommen abhängiger Sockelbetrag), alle Erziehenden erhalten eine Mindestleistung (jedenfalls in der Höhe des bisher 6-monatigen vollen Erziehungsgeldes).

4. Soziale Transferleistungen werden auf das Elterngeld angerechnet. Das Elterngeld wird nicht als Einkommen im Rahmen des Wohngeldes berücksichtigt.

5. Das Elterngeld wird für ein volles Jahr gezahlt unter Anrechnung des zweckgleichen Mutterschaftsgeldes. Eltern können wählen, ob sie das volle Elterngeldbudget auf bis zu zwei Jahre verteilen wollen.

6. Die zwölf Monate des Bezugszeitraums können beim Elterngeld zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Zwei Monate bleiben dem Vater, zwei Monate der Mutter reserviert.

7. Die Leistung Elterngeld ist steuerfinanziert, steuer- und abgabefrei, bestimmt jedoch den steuerlichen Progressionsvorbehalt.

8. Die bisherigen Regelungen zur Elternzeit bleiben erhalten. Teilzeittätigkeit während des Elterngeld-Bezugs ist möglich. Es ist zu prüfen, in welcher Höhe das Elterngeld bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Rahmen der Elternzeit gezahlt werden kann und ab welcher Höhe des Haushaltseinkommens das Elterngeld gegebenenfalls entfällt.

9. Die Einführung des Elterngeldes ist ab 2007 vorgesehen.

Elterngeld

Auszug aus der Regierungserklärung der neuen Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel zum Elterngeld (30.11.2005)

Elterngeld

Aber an einem Problem in unserem Land können wir nicht vorbeisehen: Je besser die Ausbildung der jungen Frauen und Männer ist, desto seltener entscheiden sie sich für Kinder. Das kennen wir alle und das wird uns auch immer wieder erzählt. Eine Frau hat ein Studium absolviert, eine hervorragende Ausbildung machen können, möchte im Beruf Karriere machen und steht dann vor der Frage, wie sie diesen Berufswunsch mit ihrem Wunsch, eine Familie zu gründen, vereinbart.

Ich sage unumwunden: Ich würde lügen, wenn ich behaupten würde, dass dieser Konflikt ganz einfach und locker überwunden werden kann. Das kann er nicht. Aber seitens der Politik können wir einen kleinen Beitrag dazu leisten, diesen Konflikt ein wenig zu mildern. Genau das haben wir getan, indem wir uns entschlossen haben, ein Elterngeld einzuführen. Es wird erstmals als Einkommensersatz ausgestaltet und zusätzlich mit einer Väterkomponente verbunden. Das ist ein neuartiger Ansatz in beide Richtungen. Ich ahne schon jetzt, welche Diskussionen er hervorrufen wird. Doch die Betriebe - das sage ich ganz ausdrücklich - sollen sich stärker als bisher in der Pflicht sehen, auch einmal die Väter zeitweise freizustellen, und zwar, wo immer dies möglich ist, ohne berufliche Nachteile. Dieser sanfte Druck ist unumgänglich.

Elterngeld

Familienministerin Ursula von der Leyen zum Elterngeld (13.12.2005 Elterngeld)

Elterngeld

Familienministerin Ursula von der Leyen will das Elterngeld bei kleinen Gehältern am gemeinsamen Familieneinkommen orientieren. "Diese soziale Komponente muss sein", sagte die CDU-Politikerin am Dienstag im Deutschlandfunk. Bei mittleren und höheren Gehältern werde das Elterngeld hingegen den Einkommensverlust bei dem Elternteil ersetzen, der das Kind betreut und zu Hause bleibt. Das einkommensabhängige Elterngeld soll ab 2007 das Erziehungsgeld ablösen. Die Eltern erhalten dann zwölf Monate lang jeweils 67 Prozent des vorherigen Nettoerwerbseinkommens bis zu einer Höhe von 1800 Euro als Elterngeld.

Allerdings will die Bundesregierung das Elterngeld nur dann über volle zwölf Monate zahlen, wenn auch der Vater das Kind mindestens zwei Monate betreut. Ansonsten steht das Elterngeld nur für zehn Monate zur Verfügung. Kritiker sehen dieses Modell des Elterngeldes als verfassungsrechtlich problematisch an. Dessen ungeachtet rechnet Ministerin von der Leyen nicht mit einem Veto der Karlsruher Richter zum Elterngeld. Schließlich gebe es inzwischen maßgebliche Stimmen, die die geplante Regelung des Elterngeldes für verfassungsgemäß hielten. Dies sage einem auch schon der "gesunde Menschenverstand". Denn die Inanspruchnahme der Leistung Elterngeld sei freiwillig. Außerdem stärke der Staat den Vätern mit dem Elterngeld den Rücken. So hätten Untersuchungen ergeben, "dass über die Hälfte der Männer unter 44 Jahren gerne Elternzeit nehmen würden, wenn sie dabei ein Einkommen hätten".

Um zu verhindern, dass Alleinerziehende durch die neue Familienleistung Elterngeld weniger Geld erhalten, werde im Ministerium bis zur Einbringung des Gesetzestextes zum Elterngeld in das parlamentarische Verfahren noch genau gerechnet, kündigte Ursula von der Leyen an. Das Eltern-Mindestgeld müsse so konstruiert sein, dass Alleinerziehende nicht in das Arbeitslosengeld II fallen. Wenn sie vor der Geburt einen Beruf ausgeübt hätten, erhielten sie durch das Elterngeld zwei Drittel ihres Einkommens ersetzt.

Die Familienministerin erinnerte daran, dass unsere Gesellschaft nur eine Zukunft habe, "wenn wir Raum und Zeit für Kinder ganz in den Mittelpunkt unseres Handelns" stellen würden. Deutschland werde nur dann ein kinderfreundliches Land, wenn es jungen Männern und Frauen helfe, ihre Talente am Arbeitsplatz einzubringen und dennoch glückliche Eltern zu sein. In diesem Zusammenhang appellierte von der Leyen an die Wirtschaft, "ihre Angst vor Erziehenden" zu verlieren und stattdessen zu erkennen, dass Eltern Führungsqualitäten sowie soziale und emotionale Kompetenzen mitbringen würden.

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Genshagener Kabinettsklausur zum Elterngeld (10.01.2006 Elterngeld)

Elterngeld

Die Bundesregierung will Männer und Frauen besser darin unterstützen, Familie und Beruf vereinbaren zu können. Dafür wird ab 1. Januar 2007 ein Elterngeld eingeführt.

Deutschland soll eines der familienfreundlichsten Länder werden. Dieses Ziel hat für die Bundesregierung hohe Priorität. Die Familie ist ein Ort der gegenseitigen Unterstützung und des Rückhalts. Sie ist die von der großen Mehrheit der Menschen angestrebte Lebensform.

Die Bundesregierung wird deshalb für die Eltern von ab dem 1.1.2007 geborenen Kindern ein neues Elterngeld einführen, das als einkommensabhängige Leistung ausgestaltet wird und das bisherige Erziehungsgeld ablöst. Im ersten Lebensjahr des Kindes erhält der auf die Erwerbstätigkeit verzichtende Elternteil 67 Prozent seines letzten Nettoeinkommens - bis zu 1.800 Euro monatlich. Das Elterngeld wird um ein Leistungselement für Eltern mit geringem Einkommen ergänzt (zum Beispiel ein vom Familieneinkommen abhängiger Sockelbeitrag), alle Erziehenden erhalten eine Mindestleistung.

Elterngeld

Stellungnahme der Bundesregierung zum Elterngeld (27.02.2006 Elterngeld)

Elterngeld

Einige Abgeordnete des Deutschen Bundestages haben eine Kleine Anfrage zum Thema Elterngeld an die Bundesregierung gestellt. Die Bundesregierung hat leider auf viele Fragen geantwortet, dass die Deatails noch nicht ausgearbeitet wurden.

Frage 1 zum Elterngeld:
Wie begründet die Bundesregierung die Festsetzung der Einkommensersatzleistung zugunsten der Person, die das Kind nach der Geburt maßgeblich betreut, auf 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens?

Frage 2 zum Elterngeld:
Wie wird die Höhe des Elterngeldes bei Studierenden, Auszubildenden, Gewerbetreibenden und Selbstständigen berechnet?

Antwort auf die Frage 1 und Frage 2 zum Elterngeld:
Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Einkommensersatzleistung soll die wirtschaftliche Lebensgrundlage der Person sichern, die das Kind nach der Geburt in dessen erstem Lebensjahr maßgeblich betreut. Hinsichtlich der Größenordnung, in der die Absicherung geleistet werden soll, nämlich zu etwa zwei Dritteln des letzten Nettoeinkommens, wird dem auch anderweitig üblichen Maßstab gefolgt (z. B. Arbeitslosengeld I).

Frage 3 zum Elterngeld:
Wie wird das Elterngeld ausgestaltet, wenn der betreuende Elternteil vor Geburt des Kindes nicht berufstätig war?

Antwort auf die Frage 3 zum Elterngeld:
Die Frage betrifft Detail-Regelungen eines zu formulierenden Elterngeld-Gesetzes. Da der Entwurf dazu noch nicht fertig gestellt ist, kann diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

Frage 4 zum Elterngeld:
Wie wird das in der Unterrichtung durch die Bundesregierung "Nationales Reformprogramm Deutschland. Innovation forcieren – Sicherheit im Wandel fördern – Deutsche Einheit vollenden" genannte "pauschalierte Nettoeinkommen" definiert?

Antwort auf die Frage 4 zum Elterngeld:
Die Frage betrifft Detail-Regelungen eines zu formulierenden Elterngeld-Gesetzes. Da der Entwurf dazu noch nicht fertig gestellt ist, kann diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

Frage 5 zum Elterngeld:
Wie begründet die Bundesregierung die Entscheidung für eine Höchstgrenze von 1.800 Euro des "pauschalierten Nettoeinkommens"?

Antwort auf die Frage 5 zum Elterngeld:
Die Frage betrifft Detail-Regelungen eines zu formulierenden Elterngeld-Gesetzes. Da der Entwurf dazu noch nicht fertig gestellt ist, kann diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

Frage 6 zum Elterngeld:
Welche finanziellen Folgen bei der Berechnung des Elterngeldes hat die Anknüpfung an das letzte Nettoeinkommen, wenn der betreuende Elternteil nach Steuerklasse I, II, III, IV und V oder VI veranlagt ist?

Antwort auf die Frage 6 zum Elterngeld:
Die Frage betrifft Detail-Regelungen eines zu formulierenden Elterngeld-Gesetzes. Da der Entwurf dazu noch nicht fertig gestellt ist, kann diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

Frage 7 zum Elterngeld:
Wird die Bundesregierung dann, wenn sich die Wahl der Steuerklasse auf die Höhe des Elterngeldes auswirkt, einen anderen Anknüpfungspunkt als das Nettoeinkommen zur Bestimmung der Höhe des Elterngeldes wählen, und falls ja, welchen?

Antwort auf die Frage 7 zum Elterngeld:
Die Frage betrifft Detail-Regelungen eines zu formulierenden Elterngeld-Gesetzes. Da der Entwurf dazu noch nicht fertig gestellt ist, kann diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

Frage 8 zum Elterngeld:
Wann wird die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das Steuersystem besser auf Flexibilisierungen in der Erwerbstätigkeit ausrichten und ein Anteilssystem einführen, mit dem jeder Ehegatte künftig so viel Lohnsteuer zahlt, wie es seinem Anteil am gemeinsamen Bruttolohn entspricht?

Antwort auf die Frage 8 zum Elterngeld:
Ein Gesetzgebungsverfahren dazu ist noch nicht eingeleitet.

Frage 9 zum Elterngeld:
Wie wird sich die Gewährung von Elterngeld an den betreuenden Elternteil für einen Zeitraum von grundsätzlich zehn Monaten nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Inanspruchnahme der zwölfmonatigen Elternzeit auswirken, die bislang von weniger als 5 Prozent der Väter in Anspruch genommen wird?

Antwort auf die Frage 9 zum Elterngeld:
Internationale Erfahrungen zeigen, dass die Kernzeit der dem anderen Elternteil (in der Praxis überwiegend der Vater) vorbehaltenen Zeit z. B. in Schweden von 80 Prozent der Väter in Anspruch genommen wird. Aufgrund der Erfahrungen anderer Länder mit solchen Regelungen und im Hinblick auf die Ergebnisse von repräsentativen Umfragen zu solchen Regelungen rechnet die Bundesregierung mit einer nicht unerheblichen Beteiligung beider Partner an der Elternzeit und dem Elterngeldbezug. Die Erfahrungen im Ausland zeigen, dass eine gewisse "Anlaufzeit" für die praktische Relevanz einkalkuliert werden sollte.

Frage 10 zum Elterngeld:
Wie wird das Elterngeld ausgestaltet, wenn bereits während des ersten Jahres eine Teilzeittätigkeit durch den betreuenden Elternteil aufgenommen wird?

Antwort auf die Frage 10 zum Elterngeld:
Die Frage betrifft Detail-Regelungen eines zu formulierenden Elterngeld-Gesetzes. Da der Entwurf dazu noch nicht fertig gestellt ist, kann diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

Frage 11 zum Elterngeld:
Wie stellt sich die Ausgestaltung des Elterngeldes dar, wenn der Bezug auf zwei Jahre gestreckt wird und der betreuende Elternteil während dieser Zeit eine Teilzeittätigkeit aufnimmt?

Antwort auf die Frage 11 zum Elterngeld:
Die Frage betrifft Detail-Regelungen eines zu formulierenden Elterngeld-Gesetzes. Da der Entwurf dazu noch nicht fertig gestellt ist, kann diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

Frage 12 zum Elterngeld:
Was versteht die Bundesregierung unter einer Mindestleistung, die auf der Grundlage der Ergebnisse der Klausurtagung des Kabinetts in Genshagen am 9. und 10. Januar 2006 Eltern mit einem geringen Einkommen gewährt werden soll?

Antwort auf die Frage 12 zum Elterngeld:
Die Frage betrifft Detail-Regelungen eines zu formulierenden Elterngeld-Gesetzes. Da der Entwurf dazu noch nicht fertig gestellt ist, kann diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

Frage 13 zum Elterngeld:
Wie wird ein geringes Familieneinkommen definiert, und welche Einkommen von Familienmitgliedern werden bei der Feststellung eines geringen Familieneinkommens einbezogen?

Antwort auf die Frage 13 zum Elterngeld:
Die Frage betrifft Detail-Regelungen eines zu formulierenden Elterngeld-Gesetzes. Da der Entwurf dazu noch nicht fertig gestellt ist, kann diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

Frage 14 zum Elterngeld:
Inwieweit werden Unterhaltsleistungen, die Gewährung von BAföG und Leistungen nach SGB III bei der Bestimmung des Familieneinkommens berücksichtigt?

Antwort auf die Frage 14 zum Elterngeld:
Die Frage betrifft Detail-Regelungen eines zu formulierenden Elterngeld-Gesetzes. Da der Entwurf dazu noch nicht fertig gestellt ist, kann diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

Frage 15 zum Elterngeld:
Wie stellt sich das Verhältnis zwischen dem Kinderzuschlag nach § 6a BKGG und der Gewährung von Elterngeld dar?

Antwort auf die Frage 15 zum Elterngeld:
Der Kinderzuschlag bezweckt, den Bedarf des Kindes abzudecken. Das Elterngeld soll die wirtschaftliche Grundlage des betreuenden Elternteils absichern.

Frage 16 zum Elterngeld:
Ab welcher Einkommensobergrenze soll eine Förderung durch Elterngeld entfallen, und wie wird diese definiert?

Antwort auf die Frage 16 zum Elterngeld:
Die Frage betrifft Detail-Regelungen eines zu formulierenden Elterngeld-Gesetzes. Da der Entwurf dazu noch nicht fertig gestellt ist, kann diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

Frage 17 zum Elterngeld:
Wie begründet die Bundesregierung die Begrenzung der Inanspruchnahme von Elterngeld auf grundsätzlich zehn bzw. zwölf Monate, und aus welchen Gründen wurde die Entscheidung dahin gehend getroffen, dass die Eltern über einen Zeitraum von zehn Monaten frei verfügen können, zwei Monate aber vom jeweils anderen Partner genommen werden müssen?

Antwort auf die Frage 17 zum Elterngeld:
Die Bundesregierung fühlt sich dem grundrechtlich normierten Ziel, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern von staatlicher Seite zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, verpflichtet. Die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind zu verbessern. Mütter und Väter sollen die Chance auf Erwerbstätigkeit zur wirtschaftlichen Sicherung und auf eine aktive Beteiligung an der Erziehungsarbeit gleichermaßen haben. Die Gestaltung der Frühphase der Elternschaft in Elternzeit und mit Elterngeldbezug soll dabei so weitgehend wie möglich den Entscheidungen der Elternteile vorbehalten bleiben.

Frage 18 zum Elterngeld:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Praktikabilität der zwei "Väter-Monate" mit Blick darauf, dass es in manchen Berufszweigen schwierig sein dürfte, sich für diesen Zeitraum freistellen zu lassen?

Antwort auf die Frage 18 zum Elterngeld:
Auch Väter haben Anspruch auf Elternzeit. Hinsichtlich der Freistellungsmöglichkeit sieht die Bundesregierung keine geschlechtsspezifischen Unterschiede.

Frage 19 zum Elterngeld:
Wie sollen Selbstständige, Gewerbetreibende, Studierende und Auszubildende die Übernahme von Betreuungsverantwortung für zwei Monate nachweisen?

Antwort auf die Frage 19 zum Elterngeld:
Die Frage betrifft Detail-Regelungen eines zu formulierenden Elterngeld-Gesetzes. Da der Entwurf dazu noch nicht fertig gestellt ist, kann diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

Frage 20 zum Elterngeld:
Soll es bei der Regelung von zwei "Väter-Monaten" auch dann bleiben, wenn der Bezug von Elterngeld auf zwei Jahre gestreckt wird?

Antwort auf die Frage 20 zum Elterngeld:
Die Frage betrifft Detail-Regelungen eines zu formulierenden Elterngeld-Gesetzes. Da der Entwurf dazu noch nicht fertig gestellt ist, kann diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

Frage 21 zum Elterngeld:
Liegen der Bundesregierung Umfragen bzw. Statistiken vor, dass gerade Väter aufgrund der "Väter-Monate" von der Möglichkeit der Betreuung verstärkt Gebrauch machen werden?

Antwort auf die Frage 21 zum Elterngeld:
Einer jüngeren Umfrage zufolge (Allensbach, Herbst 2005) ist die Aufgeschlossenheit der Männer gegenüber einer solchen Regelung vorhanden. 56 Prozent der bis zu 44 Jahre alten Männer zeigen Interesse.

Frage 22 zum Elterngeld:
Wie wird das Mindestfamilieneinkommen gewährleistet, wenn der Bezug des Elterngeldes auf zwei Jahre gestreckt wird?

Antwort auf die Frage 22 zum Elterngeld:
Die Frage betrifft Detail-Regelungen eines zu formulierenden Elterngeld-Gesetzes. Da der Entwurf dazu noch nicht fertig gestellt ist, kann diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

Frage 23 zum Elterngeld:
Wie lange werden Alleinerziehende Elterngeld in Anspruch nehmen können?

Antwort auf die Frage 23 zum Elterngeld:
Für die Bundesregierung ist die Gleichbehandlung unterschiedlicher Familienformen leitend. Unter der Bedingung, dass es sich tatsächlich um Alleinerziehende handelt, beträgt der Zeitraum des Elterngeldbezugs 12 Monate.

Frage 24 zum Elterngeld:
Wie stellt sich die Situation von Familien nach Beendigung des Bezugs von Elterngeld mit Blick auf den Zugang zu Krippenplätzen und einer Betreuung durch Tagesmütter und -väter dar?

Antwort auf die Frage 24 zum Elterngeld:
Nach dem "Tagesbetreuungsausbaugesetz" (TAG), das am 1. Januar 2005 in Kraft trat, ist der Tagesbetreuungsbedarf für Kinder erwerbstätiger Eltern als Maßstab für den Ausbau zu berücksichtigen. Die kommunalen Gebietskörperschaften haben ein dem Elternbedarf entsprechendes Angebot für unter Dreijährige bereitzustellen.

Nähere Details zur Geschichte des Elterngeldes entnehmen Sie bitte der Seite
Elterngeld-Geschichte.

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