Die Elterngeldstelle bearbeitet den Antrag. Der Plan sollte vorher stehen.
Die zuständige Elterngeldstelle ist wichtig, wenn der Antrag gestellt wird, Unterlagen nachgereicht werden oder ein Bescheid ergeht. Sie ist aber nicht der Ort, an dem Eltern erst anfangen sollten, ihre Monate zu sortieren.
Vor dem Antrag sollten Mutterschutz, Elternzeit, Bezugsmonate, Elterngeld Plus, Teilzeit, Steuerklasse und mögliche spätere Änderungen zusammen betrachtet werden. Genau an dieser Stelle entstehen die finanziell wichtigen Entscheidungen.
Warum es in jedem Bundesland anders läuft
Das Elterngeld beruht auf einem bundesweiten Gesetz. Durchgeführt wird es aber in der sogenannten Bundesauftragsverwaltung. Das bedeutet: Der Bund gibt den gesetzlichen Rahmen vor, die Bundesländer führen das Elterngeld aus und organisieren ihre Elterngeldstellen selbst.
Das Bundesfamilienministerium gibt den Rahmen durch seine Richtlinien zum BEEG und weitere interne Anweisungen an die Bundesländer vor. In der praktischen Umsetzung arbeiten die Länder aber bis heute unterschiedlich. Sie haben sich weder auf einen gemeinsamen Elterngeldantrag noch auf eine gemeinsame Elterngeldanwendung geeinigt.
Genau deshalb unterscheiden sich Antragswege, Formulare, Onlineanträge, Zuständigkeiten und Arbeitsabläufe von Bundesland zu Bundesland. Für Eltern ist das oft unübersichtlich. Für die Beratung ist es wichtig, diese Verwaltungspraxis zu kennen und trotzdem immer vom konkreten Elterngeldplan der Familie auszugehen.
Ich kenne die Elterngeldstellen nicht nur von außen.
Ich war schon 2006 an der praktischen Einführung des Elterngeldes aktiv beteiligt. Damals habe ich die Software einer Elterngeldanwendung selbst zu Elterngeldstellen gebracht und Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Elterngeldstellen geschult.
Außerdem war ich fachlicher Berater eines Unternehmens, das eine Anwendung für Elterngeldstellen entwickelt hat. Ich kenne das Elterngeld deshalb nicht nur aus der Beratung von Eltern, sondern auch aus der Verwaltungspraxis bei der Einführung des Systems.
Mein Rat vor dem Behördenkontakt
Gehen Sie nicht mit einer losen Idee in den Antrag. Entwickeln Sie zuerst Ihren Elterngeldplan. Danach ist die Elterngeldstelle der richtige Ort, um diesen Plan formal umzusetzen.
Aus der Praxis: Zuständigkeit ist nicht gleich Auszahlung
Die zuständige Elterngeldstelle zu finden ist nur der erste Schritt. Danach muss der Antrag geprüft, der Bescheid erstellt und die Zahlung angewiesen werden.
Genau dort entstehen in der Praxis häufig Liquiditätsprobleme. Das Elterngeld soll den Einkommenswegfall nach der Geburt abfedern. Wenn die Bearbeitung mehrere Monate dauert, kommt das Geld aber nicht in dem Moment, in dem die Familie es braucht.
Eltern sollten deshalb neben der richtigen Stelle immer auch die Bearbeitungszeit und einen finanziellen Puffer einplanen.
Elterngeldstellen nach Bundesland
Wählen Sie Ihr Bundesland. Auf jeder Seite finden Sie die grobe Zuständigkeit, den offiziellen Link und Hinweise, welche Punkte Sie vor dem Antrag klären sollten.
- Baden-Württemberg In Baden-Württemberg wird das Elterngeld zentral über die L-Bank bearbeitet.
- Bayern In Bayern ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales, kurz ZBFS, für das Elterngeld zuständig.
- Berlin In Berlin sind die Elterngeldstellen bei den Jugendämtern der Bezirke angesiedelt.
- Brandenburg In Brandenburg sind die Elterngeldstellen der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.
- Bremen Im Land Bremen sind für Bremen und Bremerhaven unterschiedliche kommunale Stellen zuständig.
- Hamburg In Hamburg sind die Elterngeldstellen der Bezirksämter zuständig.
- Hessen In Hessen sind die Elterngeldstellen der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales zuständig.
- Mecklenburg-Vorpommern In Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales, LAGuS, zuständig.
- Niedersachsen In Niedersachsen sind ausschließlich die kommunalen Elterngeldstellen zuständig, meist Stadt oder Landkreis des Wohnsitzes.
- Nordrhein-Westfalen In Nordrhein-Westfalen sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Bearbeitung des Elterngeldes zuständig.
- Rheinland-Pfalz In Rheinland-Pfalz beantragen Eltern das Elterngeld bei den Elterngeldstellen der Kreis- und Stadtverwaltungen.
- Saarland Im Saarland ist die Elterngeldstelle beim Landesamt für Soziales angesiedelt.
- Sachsen In Sachsen ist die Elterngeldstelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständig.
- Sachsen-Anhalt In Sachsen-Anhalt wird das Elterngeld in den Landkreisen und kreisfreien Städten bearbeitet.
- Schleswig-Holstein In Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit zuständig. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach Kreis oder kreisfreier Stadt.
- Thüringen In Thüringen sind die Elterngeldstellen der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.