Elterngeld Plus

Elterngeld Plus: mehr Monate sind nur der Anfang.

Elterngeld Plus ist kein bloßer Auszahlungsaufschub. Richtig eingesetzt verbindet es Elterngeld, Teilzeit, Zuverdienst, Elternzeit und Partnerschaftsbonus zu einem besseren Familienplan.

Elterngeld Plus ist ein Planungswerkzeug

Ein Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate Elterngeld Plus umgewandelt werden. Dadurch verlängert sich der Zeitraum, in dem Elterngeld gezahlt wird.

Ohne Zuverdienst bedeutet das häufig nur: ein Monatsbetrag wird auf zwei Monate verteilt. Mit Zuverdienst ist Elterngeld Plus aber viel mehr. Dann kann Elterngeld Plus dafür sorgen, dass Arbeit, Einkommen und Elterngeld deutlich besser zusammenpassen.

1 Basiselterngeldmonat kann in 2 Monate Elterngeld Plus umgewandelt werden.
Mit Zuverdienst kann Elterngeld Plus deutlich günstiger sein.
Mit Partnerschaftsbonus kommen zusätzliche Monate Elterngeld Plus hinzu.

Die Umwandlung hat Grenzen

Eltern können nicht jeden Lebensmonat frei umwandeln. Lebensmonate, in denen die Mutter Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld oder vergleichbare Leistungen erhält, gelten bei ihr als Basiselterngeldmonate. Diese Monate dürfen nicht in Elterngeld Plus umgewandelt werden.

Genau deshalb beginnt eine gute Elterngeld-Plus-Planung nicht mit der Frage: „Wie viele Monate möchten wir strecken?“ Entscheidend ist zuerst, welche Monate überhaupt frei gestaltet werden können.

Wichtig: Mutterschutzmonate bleiben Basiselterngeldmonate

Wenn Mutterschaftsleistungen nach der Geburt gezahlt werden, sind die betroffenen Lebensmonate bei der Mutter bereits durch Basiselterngeld belegt. Das wirkt sich auf die gesamte Aufteilung zwischen beiden Eltern aus.

Elterngeld Plus und Zuverdienst

Elterngeld Plus wird besonders interessant, wenn ein Elternteil während des Elterngeldbezugs arbeitet. Dann geht es nicht nur um die Dauer des Bezugs, sondern um die Frage, wie viel Zuverdienst das Elterngeld tatsächlich mindert.

Praktisch gibt es beim Elterngeld Plus häufig einen anrechnungsfreien Zuverdienst. Das ist kein pauschaler Freibetrag. Dieser Betrag muss individuell berechnet werden. Er hängt vom Einkommen vor der Geburt und von den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abzugsmerkmalen ab.

Beispiel: Warum Elterngeld Plus mit Teilzeit besser sein kann

Eine Mutter hätte ohne Zuverdienst 1.600 Euro Basiselterngeld. Das Elterngeld Plus ist dann auf 800 Euro begrenzt. Wenn sie in Teilzeit arbeitet und die Berechnung mit Zuverdienst noch 900 Euro Elterngeld ergäbe, werden trotzdem nur 800 Euro Elterngeld Plus gezahlt.

Ergibt die Berechnung mit Zuverdienst dagegen 650 Euro, werden 650 Euro Elterngeld Plus gezahlt. Genau deshalb muss die Teilzeit nicht nur ungefähr, sondern mit den konkreten Zahlen geplant werden.

Elterngeld Plus ist ein echter Monatsbezug

Elterngeld Plus ist nicht einfach ein Guthaben, das später ausgezahlt wird. Jeder Elterngeld-Plus-Monat ist ein eigener Bezugsmonat. In diesem Lebensmonat müssen die Voraussetzungen erfüllt sein.

Das ist wichtig für die Arbeitszeit, für den Zuverdienst, für die Elternzeit und für die spätere Prüfung durch die Elterngeldstelle.

Elterngeld Plus nach dem 14. Lebensmonat

Basiselterngeld kann nur bis zum 14. Lebensmonat in Anspruch genommen werden. Elterngeld Plus kann auch danach noch bezogen werden.

Ab dem 15. Lebensmonat darf aber keine Lücke mehr entstehen. Wenn der Elterngeldbezug nach dem 14. Lebensmonat weiterlaufen soll, muss in jedem Lebensmonat mindestens ein Elternteil Elterngeld Plus beziehen. Die Eltern können sich dabei abwechseln.

Beispiel: Elterngeld Plus nach dem 14. Lebensmonat
13. Lebensmonat Mutter bezieht Elterngeld Plus
14. Lebensmonat Mutter bezieht Elterngeld Plus
15. Lebensmonat Vater bezieht Elterngeld Plus
16. Lebensmonat Vater bezieht Elterngeld Plus

Gleichzeitiger Bezug: Elterngeld Plus eröffnet Spielraum

Beide Eltern dürfen in den ersten zwölf Lebensmonaten nur in einem Lebensmonat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Das ist einer der wichtigsten Unterschiede zum gleichzeitigen Bezug mit Elterngeld Plus.

Elterngeld Plus darf gleichzeitig mit Basiselterngeld oder mit Elterngeld Plus des anderen Elternteils bezogen werden. Deshalb lässt sich mit Elterngeld Plus häufig eine Aufteilung retten, die mit Basiselterngeld allein nicht funktionieren würde.

Beispiel: Ein Basiselterngeldmonat der Mutter wird umgebaut

Die Mutter möchte zwölf Monate zu Hause bleiben. Der andere Elternteil möchte innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate zwei Monate Basiselterngeld beziehen. Wenn die Mutter in einem passenden Monat vom Basiselterngeld in Elterngeld Plus wechselt, kann der andere Elternteil dort Basiselterngeld beziehen. Den zweiten Elterngeld-Plus-Monat nutzt die Mutter später.

So wird aus einer unpassenden Basiselterngeld-Aufteilung ein Plan, der zu beiden Eltern passt, ohne dass der Mutter Elterngeld verloren geht.

Partnerschaftsbonus: zusätzliche Monate, wenn beide passend arbeiten

Die Partnerschaftsbonusmonate sind zusätzliche Monate mit Elterngeld Plus. Sie setzen voraus, dass beide Eltern in den Bonusmonaten im vorgesehenen Arbeitszeitkorridor arbeiten. In der Praxis geht es häufig um vier zusätzliche Monate je Elternteil.

Viele Eltern unterschätzen diese Monate. Sie sehen zuerst nur, dass der besser verdienende Elternteil die Arbeitszeit reduzieren muss. In der konkreten Rechnung wird diese Reduzierung aber häufig durch zusätzliches Elterngeld Plus ausgeglichen oder sogar überkompensiert.

Dann haben die Eltern mehr Netto in der Tasche und mehr Zeit mit dem Kind. Wenn der andere Elternteil zum Beispiel auf 32 Wochenstunden reduziert, kann daraus ein echter Gewinn für die Familie werden.

Expertentipp von Michael Tell: Partnerschaftsbonus nicht verschenken

Die Partnerschaftsbonusmonate sind einer meiner Beratungsschwerpunkte. Richtig geplant bringen sie oft mehr Haushaltseinkommen und zugleich mehr Familienzeit. Genau an dieser Stelle zeigt sich, warum Elterngeld Plus nicht nur eine Verlängerung, sondern ein Gestaltungsmittel ist.

Elterngeld Plus muss zur Elternzeit passen

Elterngeld Plus ersetzt keine Freistellung vom Arbeitsplatz. Wer angestellt ist und während des Elterngeld-Plus-Bezugs nicht oder nur reduziert arbeiten möchte, braucht eine passende Elternzeit oder eine passende Teilzeit während der Elternzeit.

Deshalb müssen Elterngeld Plus, Elternzeit, Teilzeitwunsch, Arbeitszeit und Zuverdienst zusammen geplant werden. Wenn die Elternzeit falsch erklärt wird, kann der Elterngeldplan daran scheitern.

Das betrifft besonders Eltern, die nach dem Mutterschutz in Teilzeit einsteigen, Eltern mit längeren Elterngeld-Plus-Zeiträumen und Eltern, die den Partnerschaftsbonus nutzen möchten.

Elterngeld Plus bei Selbstständigen

Für Selbstständige ist Elterngeld Plus häufig besonders wichtig. Betriebseinnahmen und betriebliche Ausgaben müssen den Lebensmonaten zugeordnet werden. Außerdem bilden Elterngeld-Plus-Monate mit Einkommen einen eigenen Topf.

Partnerschaftsbonusmonate gehören ebenfalls in den Elterngeld-Plus-Topf. Deshalb muss schon bei der Antragstellung klar sein, welche Monate genutzt werden und welche Monate besser frei bleiben.

Erst rechnen, dann entscheiden

Elterngeld Plus sieht auf den ersten Blick einfach aus: ein Monat Basiselterngeld wird zu zwei Monaten Elterngeld Plus. In der Beratung ist genau dieser erste Blick oft zu kurz.

Entscheidend ist, ob Elterngeld Plus zum Zuverdienst, zur Elternzeit, zum Mutterschutz, zur Aufteilung zwischen beiden Eltern und zum Partnerschaftsbonus passt. Erst dann ist klar, ob Elterngeld Plus nur länger läuft oder ob es die finanziell bessere Lösung ist.

Expertentipp von Michael Tell: Elterngeld Plus nie nur halb denken

Ich prüfe Elterngeld Plus nicht als halbes Basiselterngeld, sondern als eigenes Planungsinstrument. Gerade bei Teilzeit, Zuverdienst und Partnerschaftsbonus entscheidet die genaue Berechnung darüber, ob Eltern Geld verschenken oder einen wirklich guten Plan bekommen.

Häufige Fragen zum Elterngeld Plus

Was ist Elterngeld Plus?

Elterngeld Plus ist eine Bezugsform des Elterngeldes. Ein Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate Elterngeld Plus umgewandelt werden. Bei Zuverdienst kann Elterngeld Plus deutlich günstiger sein als Basiselterngeld.

Dürfen Mutterschaftsleistungsmonate in Elterngeld Plus umgewandelt werden?

Nein. Lebensmonate mit Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss oder vergleichbaren Leistungen gelten bei der Mutter als Basiselterngeldmonate und dürfen nicht in Elterngeld Plus umgewandelt werden.

Warum ist Elterngeld Plus bei Zuverdienst wichtig?

Bei Elterngeld Plus gibt es häufig einen individuell berechneten anrechnungsfreien Zuverdienst. Die Höhe hängt vom Einkommen vor der Geburt und von den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abzugsmerkmalen ab.

Was bringen Partnerschaftsbonusmonate?

Partnerschaftsbonusmonate sind zusätzliche Monate mit Elterngeld Plus, wenn beide Eltern im vorgesehenen Arbeitszeitkorridor arbeiten. Richtig geplant bringen sie oft mehr Haushaltseinkommen und mehr Zeit mit dem Kind.

Persönliche Einordnung

Elterngeld Plus ist stark, wenn die Monate richtig gerechnet werden.

In der Beratung prüfen wir, ob Elterngeld Plus, Zuverdienst, Elternzeit und Partnerschaftsbonus zu Ihrer Familie passen. So wird aus einer verlängerten Auszahlung ein echter Elterngeldplan.