Einkommensgrenzen beim Elterngeld

Aktuelle Entwicklungen

Durch das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 und das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz des Deutschen Bundestages wurde das Elterngeld wie folgt geändert:

Einkommensgrenzen

  • Ab dem 01.04.2024 werden die Einkommensgrenzen für Paare und Alleinerziehende auf 200.000 Euro gesenkt.
  • Ab dem 01.04.2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro für Alleinerziehende und Paare.

Es gilt jeweils das Geburtsdatum des Kindes. Die Einkommensgrenzen werden anhand des zu versteuernden Einkommens aus dem Einkommensteuerbescheid des Jahres vor der Geburt des Kindes geprüft.

Bezug des Elterngeldes

Eltern, deren Kinder ab dem 01.04.2024 geboren werden, dürfen nur noch in einem der ersten 12 Lebensmonate des Kindes gemeinsam Basiselterngeld beziehen. Ein zweiter gemeinsamer Monat Basiselterngeld ist nicht möglich. Nach dem 12. Lebensmonat ist ein gemeinsamer Bezug des Basiselterngeldes komplett ausgeschlossen. Weiterhin gestattet ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld und Elterngeld Plus.

Diese neuen Regeln gelten nicht für Eltern von Mehrlingen, mindestens 6 Wochen zu früh geborenen oder behinderten Kindern und ebenfalls nicht, wenn zum Haushalt noch ein behindertes Geschwisterkind unter 14 Jahren zählt. Diese Eltern dürfen auch weiterhin unbeschränkt gemeinsam Basiselterngeld beziehen.

Wenn Sie gemeinsam mehr ale einen Monat Elterngeld gemeinsam beziehen möchten, so ist dies immer noch möglich. Ein Elternteil muss dann nur statt Basiselterngeld das Elterngeld Plus beziehen. Bitte beachten Sie dabei, dass aus einem Monat Basiselterngeld zwei Monate Elterngeld Plus werden.

Beispiele, die nach den neuen Regeln funktionieren:

Mutter Vater
1. bis 12. LM Basis 1. und 13. LM Basis
1. und 2. LM Basis, 3. LM Plus , 4. bis 12. Basis, 13. Plus 1. und 3. LM Basis

LM = Lebensmonat, Basis = Basiselterngeld, Plus = Elterngeld Plus

Persönliche Meinung zu den Änderungen

Die neuen Einkommensgrenzen wurden ohne eine Dynamisierung festgeschrieben. Dadurch werden allein durch die Inflation jedes Jahr mehr Eltern betroffen sein. Außerdem verstößt jede Einkommensgrenze gegen den Kerngedanken der Gleichstellung. Das Elterngeld wurde daher 2006 auch ganz bewusst ohne eine Einkommensgrenze eingeführt.

Die neue Regel des Elterngeldbezugs führt zu noch mehr Komplexität. Ich werde es zukünftig vermutlich nicht mehr schaffen, das Elterngeld innerhalb von einer Stunde zu erklären. Auch ist es so, dass die Eltern über den Partnerschaftsbonus, 4 weitere Elterngeld Plus Monate nur dann erhalten, wenn sie gleichzeitig Elterngeld beziehen, was nun beim Basiselterngeld gerade nicht mehr zulässig ist.

Michael Tell, Elterngeldberater seit 2006


Wir haben es geschafft! Danke an alle Mitstreiter.

Die Einkommensgrenze beim Elterngeld wird für Geburten ab dem 01.01.2024 nun doch nicht auf 150.000 Euro gesenkt. Stattdessen soll am 01.12.2023 folgendes offiziell im Haushaltsausschuss des Bundestags beschlossen werden:

Nachlesen kann man das beispielsweise auf der Seite der SPD.

  1. Für Geburten bis zum 31.03.2024 bleibt es bei der Einkommensgrenze von 300.000 Euro.
  2. Ab dem 01.04.2024 wird die Grenze schrittweise auf 200.000 Euro gesenkt.
  3. Ab dem 01.04.2025 bleibt die Grenze bei 175.000 Euro stehen.

Außerdem wurde beschlossen, dass es zukünftig für jeden Elternteil verpflichtend werden soll, einen Monat Elterngeld allein zu nehmen. Also nicht gleichzeitig mit dem Partner. Ausgenommen von dieser Regelungen sollen Eltern von Mehrlingen sein.

Da der Gesetzestext noch nicht veröffentlicht wurde, kann ich hier leider auch noch nicht mehr dazu schreiben.


Was ist passiert?

Das Familienministerium von Frau Paus (Grüne) hatte vom Finanzministerium unter Christian Lindner (FDP) den Auftrag bekommen, zu sparen. Gefordert waren zunächst 500 Millionen Euro. Frau Paus hat dann vorgeschlagen die Einkommensgrenzen auf 150.000 Euro zu versteuerndem Einkommen abzusenken. Gleichzeitig hat sie ihren eigenen Vorschlag aber auch selbst kritisiert, da er gegen die gleichstellungspolitischen Ziele gerichtet ist.

Das Bundeskabinett hat den Haushalt zusammen mit dem Vorschlag von Frau Paus am 05.07.23 so beschlossen. Die Senkung der Einkommensgrenzen auf 150.000 Euro ist aber noch nicht gesetzlich verabschiedet. Im August 2023 wird das Haushaltsfinanzierungsgesetz im Bundestag behandelt. In diesem Gesetz wird dann konkret beschrieben, was sich beim Elterngeld genau ändert.

Christian Lindner sagte am 05.07.2023 auf der Pressekonferenz zum Haushalt 2024, dass er selbst kein Freund von Einkommenskappungen sei und dass auch Frau Paus die Senkung der Einkommensgrenzen aufgrund der Gleichstellung nicht gut fände. Außerdem sagte Herr Lindner, dass das BMFSFJ aktuell an einem überzeugenderen Vorschlag zur Einsparung im BMFSFJ-Bereich arbeitet.

Die Familienministerien, Frau Paus, hat allerdings in einem Spiegel-Interview den Vorschlag der Senkung der Einkommensgrenze auf 150.000 Euro verteidigt und lässt auch eine entsprechende Änderung des Elterngeldgesetzes von ihrem Ministerium ausarbeiten. Bereits am 14.07.23 möchte sie den Vorschlag an das Finanzministerium übergeben.

Zitat von Frau Paus

Der Haushalt wird am Ende vom Deutschen Bundestag beschlossen. Ich werde die Gesetzesänderung (die Senkung der Einkommensgrenze auf 150.000 Euro ist hier gemeint) am 14. Juli an das Bundesfinanzministerium liefern. Im Parlament findet später die Beratung statt und da können Ideen einfließen. Das ist mein Vorschlag, um den geforderten Kürzungsbeitrag zu erbringen.

Quelle: Interview im Spiegel 28/2023 vom 08.07.2023

Der Leiter des Pressereferats des Familienministeriums hat mir dies am 11.07.2023 auch noch einmal bestätigt:

Entsprechend der Vorgabe des Bundesfinanzministeriums, die steigenden Ausgaben für das Elterngeld durch eine kostenreduzierende Reform zu bremsen, wird die jährliche Einkommensobergrenze beim Elterngeld einheitlich für Paare und Alleinerziehende auf 150.000 € im Jahr zu versteuerndes Einkommen festgelegt.

Diesen Regelungsvorschlag wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fristgerecht an das Bundesministerium der Finanzen melden.

Am 05.09.2023 beginnen die Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag. Ich gehe davon aus, dass es dort leider keine positive Überraschung geben wird und die Kürzung der Einkommensgrenzen so beschlossen wird.

Ursprünglich gab es mal aus guten Gründen gar keine Einkommensgrenze. Wenn Sie sich mehr damit beschäftigen möchten, empfehle ich Ihnen, sich die Begründung meiner Petition zur Abschaffung der Einkommensgrenze anzuschauen.

Da die Kürzung der Kappungsgrenze die Ausgaben im Haushalt 2024 senken soll, gehe ich davon aus, dass sie bereits für Geburten ab dem 01.01.2024 gelten wird.

Für Eltern, deren Kinder noch im Jahr 2023 geboren werden, gelten auch weiterhin die alten Einkommensgrenzen von 300.000 Euro für Paare und 200.000 Euro für Singles. Dies wurde mittlerweile auch von einem Sprecher des Familienministeriums gegenüber der Funke Mediengruppe bestätigt. Beispielsweise nachzulesen in der Zeit.

Auch Eltern, deren Kinder noch im Jahr 2023 geboren werden und die erst in 2024 das Elterngeld beziehen möchten, sind von den neuen Einkommensgrenzen nicht betroffen.


Was können Sie tun?

In vielen Gesprächen versuche ich Politikern die Ziele des Elterngeldes näherzubringen und sie für das Thema zu sensibilisieren. Manchmal mit Erfolg. Daneben wende ich mich, beispielsweise mit Presseanfragen, auch direkt an das Familienministerium. Dort verweigert man mir aber meist die Antworten.

Bitte lassen Sie sich nicht abwimmeln. Es ist noch nicht zu spät. Nerven Sie Ihre örtlichen Bundestagsabgeordneten, Mitglieder der Landtage und kommunale Politiker. Sagen Sie ihnen Ihre Meinung. Oder rufen Sie beim BMFSFJ an und stellen Ihre Sicht dar.

Außerdem können Sie Petitionen unterstützen oder auch selbst eine Petition beim Petitionsausschuss des Bundestages einreichen. Den Text meiner eigenen Petition finden Sie unten auf dieser Seite unter "Meine Petition gegen die Absenkung der Einkommensgrenze". Sie ist aber noch nicht zur Mitzeichnung freigegeben. Mittlerweile ist aber eine andere Petition zur Mitzeichnung veröffentlicht und Sie können diese Petition durch Ihre Mitzeichnung unterstützen.

Nach telefonischer Auskunft des Petitionsausschusses dauert die dortige Bearbeitung einer Petition ca. 3 bis 4 Wochen. Und erst danach wird sie dann gegebenenfalls zur Mitzeichnung freigegeben. Anscheinend hat aber auch der Petitionsausschuss die Dringlichkeit erkannt.


Umfragen zur Einkommensgrenze

Eine recht ausführliche Befragung finden Sie auf der Seite https://www.mediaanalyzer.com/studien/elterngeld-kuerzung-ein-aktuelles-stimmungsbild/.

Neuigkeiten in chronologischer Folge:

  • 03.04.2023: Spiegel-Online berichtet über die geplante Kürzung auf 150.000 Euro.
  • 03.04.2034: Frau Paus, Familienministerin, entschuldigt sich für die Maßnahme, hat sie aber auch selbst vorgeschlagen.
  • 04.07.2023: Im Haushaltsplan von Christian Linder steht: Die sich abzeichnende ungebremste Dynamik beim Elterngeld wird durch eine zielgerichtete Anpassung zum Zwecke sozialgerechter Verteilung gedämpft.
  • 04.07.2023: Ministerin Paus bestätigt Kürzung und spricht von 60.000 betroffenen Familien.
  • 05.07.2023: Die Bundesregierung hat den Haushalt 2024 und die neue Einkommensgrenze von 150.000 Euro beschlossen. Der Bundestag stimmt vermutlich am 01.12.23 darüber ab. Quelle: Zahlreiche Meldungen in Presse und TV.
  • 05.07.2023: Pressekonferenz zum Haushalt 2024: Christian Lindner sagt, er sei kein Freund von Kappungsgrenzen und sein Haus assistiert dem BMFSFJ gern bei Ausarbeitung einer Alternative. Außerdem sei auch Frau Paus nicht von ihrem Vorschlag überzeugt und arbeitet derzeit an einer Alternative. Seine konkreten Ideen wollte Herr Lindner aber nicht nennen. Er geht davon aus, dass es im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes noch eine fachliche Debatte geben wird.
  • 07.07.2023: Lisa Paus verteidigt in einem Interview mit dem Spiegel die Senkung der Kappungsgrenze und plant eine entsprechende Änderung des Elterngeldgesetzes bis zum 14.07.23 an das Finanzministerium zu liefern.
  • 07.07.2023: Die erste Petition gegen die Absenkung der Einkommensgrenze wurde vom Bundestag zur Mitzeichnung freigegeben.
  • 09.07.2023: Ein Sprecher des Familienministeriums bestätigt gegenüber der Funke Mediengruppe, dass für Geburten im Jahr 2023 auch weiterhin die alten Einkommensgrenzen gelten (Link zur Nachricht des RedaktionsNetzwerk Deutschland).
  • 09.07.2023: Lisa Paus (Grüne) bekräftigt bei Anne Will, dass Sie die Kürzung der Einkommensgrenze auf 150.000 ohne Änderungen bis zum 14.07.23 an das Finanzministerium geben wird.
  • 09.07.2023: Lars Klingbeil, SPD-Vorsitzender, bringt als Alternative die Streichung des Ehegattensplittings ins Gespräch.
  • 10.08.2023: Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg, ist laut DPA gegen die Herabsenkung der Einkommensgrenze auf 150.000 Euro.
  • 05.09.2023: Das Haushaltsgesetz 2024 wird in den Bundestag eingebracht und von 12:45 bis 14:30 erfolgt die Aussprache zum Einzelplan 17 des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zur Tagesordnung des Bundestages.
  • 19.10.2023: Die FDP-Bundestagsfraktion schlägt als Alternative zur Kürzung der Einkommensgrenze eine Kürzung der Bezugszeit für alle Eltern vor. Zum Positionspapier der FDP.
  • 16.11.2023: Nach Mitteilung der DPA wird die Einkommensgrenze zum 01.01.2024 nicht auf 150.000 gesenkt, sondern schrittweise ab dem 31.03.2024 auf 175.000 Euro.

Meine Petition gegen die Absenkung der Einkommensgrenze

Ich habe am 04.07.2023 eine neue Petition eingereicht. Ich gehe allerdings davon aus, dass der Petitionsausschuss sie auch diesmal wieder torpedieren und nicht zeitnah veröffentlichen wird. Nach der Freigabe und Veröffentlichung vom Petitionsausschuss werde ich hier den Link zum mitzeichnen teilen. Hier aber schon mal der Text meiner Petition:

Text meiner Petition

Wir fordern die Einkommensgrenzen beim Elterngeld nicht noch weiter abzusenken.

Der Staat hat den verfassungsmäßigen Auftrag, Familien zu fördern und zu unterstützen. Dazu wurde 2007 das einkommensabhängige Elterngeld eingeführt und gleichzeitig die Sozialleistung Erziehungsgeld abgeschafft. Die Verdienstgrenzen beim Erziehungsgeld wurden bis zu seiner Abschaffung immer weiter herabgesenkt, sodass nur noch sehr wenige Familie vom Erziehungsgeld profitiert hatten. Auch war der Umfang mit 24 x 300 Euro im Verhältnis zum heutigen Elterngeld überschaubar.

Das Elterngeld wurde daher ausdrücklich ohne eine Einkommensgrenze eingeführt. Diese hatte auch gleichstellungspolitische Gründe. So sollte der weniger verdienende Elternteil nicht mehr auf das Einkommen des anderen Elternteils angewiesen sein.

Im Bundestag wurde das wie folgt begründet:

Mit dem Kernelement des Elterngeldes, der Einkommensersatzleistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen, wird die finanzielle Lücke junger Familien im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes geschlossen. Da unabhängig vom Einkommen des Partners ein finanzieller Ausgleich für den betreuenden Elternteil vorgesehen ist, bedeutet dies gerade für Frauen, die häufig im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, eine wirtschaftliche Selbstständigkeit innerhalb der Partnerschaft. Zudem besteht durch die weitgehende Kompensation des Einkommens erstmalig auch eine wirkliche Wahlfreiheit, nämlich die Möglichkeit, auf das höhere der beiden elterlichen Einkommen zu verzichten.

Die Einführung der Einkommensgrenzen von 500.000 Euro (Paare) und 250.000 Euro (Alleinerziehende) im Jahr 2011 wurde leider ohne Begründung und ohne Aussprache beschlossen. Auch im Zuge des Änderungsgesetzes zum 01.09.2021 wurde der Punkt der Senkung der Einkommensgrenze für gemeinsam betreuende Eltern nicht öffentlich diskutiert. Die schriftliche Begründung im Gesetzentwurf des Änderungsgesetzes ist sachlich dünn und widerspricht einem Hauptziel des Elterngeldes, der Förderung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit des Partners mit dem geringeren Einkommen.

Im Jahr 2021 erfolgte eine weitere Herabsenkung auf 300.000 bzw. 250.000 Euro.

Im Zuge des Bundeshaushalts für das Jahr 2024 wird nun die weitere Herabsenkung der Einkommensgrenze auf 150.000 Euro diskutiert.

Es ist klar, dass die Ziele des Elterngeldes mit dieser Einkommensgrenze nicht mehr erreicht werden können. Für viele Familien fehlt es fortan am finanziellen Schonraum in der ersten Zeit nach der Geburt und auch die gleichstellungspolitischen Ziele werden nicht mehr erfüllt.

Die Geschichte des Elterngeldes folgt damit der Geschichte des Erziehungsgeldes. Wir fordern alle Beteiligte dazu auf nicht am falschen Ende zu sparen. Kinder sind unsere Zukunft und Eltern haben sich eine Unterstützung verdient. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht einschlägig bekräftigt. Familienpolitik sollte nicht wieder zum Gedöns und zur Unwichtigkeit verkommen. Jetzt ist es an der Zeit, für die Eltern einzutreten.

Bitte senken Sie die Einkommensgrenzen nicht.

Aktuelle Rechtslage

Eltern mit einem hohen Einkommen bekommen kein Elterngeld. Grundlage ist der Steuerbescheid aus dem Jahr vor der Geburt des Kindes. Die Einkommensgrenze liegt bei Alleinerziehenden bei 250.000 Euro und bei Elternpaaren für beide zusammen bei 300.000 Euro.

§ 1 Absatz 8 BEEG

Ein Anspruch entfällt, wenn die berechtigte Person im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen nach § 2 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes in Höhe von mehr als 250 000 Euro erzielt hat. Erfüllt auch eine andere Person die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 oder der Absätze 3 oder 4, entfällt abweichend von Satz 1 der Anspruch, wenn die Summe des zu versteuernden Einkommens beider Personen mehr als 300 000 Euro beträgt.

Beispiele zur Einkommensgrenze

Herr Meyer ist Zahnarzt und seine Frau arbeitet in einem Verband für Gleichstellung und Emanzipation. In Ihrer Elternzeit ist Frau Meyer finanziell von Herrn Meyer abhängig und bekommt kein Elterngeld, da beide zusammen über 300.000 Euro Einkommen erzielen.

Das Ehepaar Schmidt hat sich nach dem Studium ein eigenes Unternehmen aufgebaut und dazu einen Kredit in Höhe von 500.000 Euro aufgenommen. Frau Schmidt ist nun schwanger und beide verkaufen das Unternehmen für 450.000 Euro und wechseln in ein Angestelltenverhältnis, um mehr Zeit mt dem Kind verbringen zu können. Anfang 2024 wird Paul geboren. Da Familie Schmidt durch den Verkauf ihres Unternehmens im Jahr vor der Geburt mehr als 300.000 zu versteuerndes Einkommen hatte, bekommen beide kein Elterngeld.

Im Jahr vor der Geburt hat Elternteil 1 ein zu versteuerndes Einkommen von 240.000 €, Elternteil 2 von 40.000 €. Nun ist geplant, dass Elternteil 1 zu Hause bleibt. Das Gesamteinkommen beträgt also nach der Geburt 40.000 € und es wird kein Elterngeld gezahlt, da die Einkommensgrenze von 300.000 Euro im Jahr vor der Geburt überschritten war.

Zur Geschichte der Einkommensgrenze

Bei der Einführung des Elterngeldes wurde sehr intensiv darüber diskutiert, ob es beim Elterngeld Einkommensgrenzen geben sollte. Schließlich entschied man sich dafür, keine Einkommensgrenzen aufzunehmen.

Dies wurde damit begründet, dass bei einer Konstellation mit einem gut und einem normal verdienenden Elternteil der normal verdienende Elternteil nicht wegen des Verdienstes des Partners seine finanzielle Unabhängigkeit einbüßen sollte. Es war also eine Entscheidung im Hintergrund der Gleichberechtigung und insbesondere für die Stärkung der Frauen, die auch im Elterngeldbezug finanziell eigenständig bleiben sollten.

Im Zuge der Anrechnung des Elterngeldes auf den Bezug von Arbeitslosengeld 2 wurden dann 2011, ohne eine diesbezügliche Diskussion, Einkommensgrenzen eingeführt. Diese lagen bei 250.000 Euro für Alleinerziehende und bei 500.000 Euro für Paare.

2021 wurde die Einkommensgrenze für Paare von 500.000 auf 300.000 Euro herabgesenkt. Auch diesmal ohne Aussprache.

Meine Position zu dieser Regelung

Ich bin für eine Abschaffung der Einkommensgrenzen. Das Elterngeld wurde 2006 auch eingeführt, um etwas für die Gleichberechtigung zu tun und insbesondere die Frauen nicht mehr finanziell an Ihre Männer zu binden.

Verwundert war ich 2021, insbesondere von der CDU. Die CDU hatte höhere Steuern für Besserverdienende stets abgelehnt und nun gerade für diese Gruppe das Elterngeld gekürzt. Für mich passt das nicht zusammen. Und die SPD scheint auf ihrer Agenda zu haben, die Erfolge der Gleichstellung wieder zurückzudrehen. Plötzlich sind die guten Gründe, die 2006 gegen eine Einführung sprachen, nicht mehr entscheidend.

Ich habe 2021 eine Petition zur Abschaffung der Einkommensgrenze eingebracht und dabei die Gründe von 2006 ins Gedächtnis gerufen. Doch leider ohne Erfolg. Zunächst wurde meine Petition ohne meine Zustimmung in wichtigen Punkten vom Deutschen Bundestag abgeändert. Dagegen habe ich mich entsprechend gewehrt und hatte letztlich auch Erfolg. In der abschließenden Ablehnung der Petition wurde nicht einmal auf die Gründe aus 2006 eingegangen.

Autor: Michael Tell, Elterngeld.net

Erstellungsdatum: 24.06.2023
Letzte Änderung: 27.03.2024

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