Richtlinien zum Elterngeldgesetz
Die Richtlinien zum Elterngeldgesetz enthalten die Anweisungen des Bundesfamilienministeriums an die einzelnen Elterngeldstellen.
Die Elterngeldstellen bearbeiten Ihren Elterngeldantrag nach den vom Familienministerium herausgegebenen Richtlinien. Die aktuellen Richtlinien nach Änderung des Elterngeldgesetzes vom 01.01.2015 liegen uns seit dem 03.06.2015 vor.
Es handelt sich bei den Richtlinien um Handlungsanweisungen für die Sachbearbeiter der Elterngeldstellen, wie das Elterngeldgesetz in der Praxis anzuwenden ist. Die Richtlinien an sich stellen kein geltendes Recht dar, auf das sich die Eltern berufen können. Legt man gegen seinen Elterngeldbescheid Widerspruch oder Klage ein, so kann man sich nicht auf die Richtlinien, sondern auf die allgemeine Verwaltungspraxis berufen.
Vom Umfang her sind die Richtlinien mit 459 Seiten eher stattlich. Das Elterngeldgesetz selbst ist wesentlich kompakter. Allerdings sind die Richtlinien zum Elterngeldgesetz wichtig, wenn man wirklich verstehen will, was man da überhaupt und vor allem wie beantragt. Immer wieder werden wir von verzweifelten Eltern kontaktiert, die im Nachhinein feststellen, dass sie bei der Beantragung etwas falsch gemacht bzw. verstanden haben und jetzt Elterngeld zurückzahlen müssen. Dabei muss man das Elterngeldgesetz und die Richtlinien nur gut genug kennen, um Fehler zu vermeiden. Wir empfehlen daher allen Eltern, sich vor der Abgabe des Elterngeldantrags ausführlich von uns beraten zu lassen.
Autor: Michael Tell, Elterngeld.net
Erstellungsdatum: 01.10.2006
Letzte Änderung: 27.06.2023