Elterngeld-Wissen

Elterngeld richtig planen

Beim Elterngeld geht es nicht nur um die Frage, wie hoch die monatliche Zahlung ausfällt. Entscheidend ist, ob Anspruch, Einkommen, Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit, Zuverdienst und Antrag zusammenpassen.

Der Elterngeldantrag fragt viele Daten ab. Er entwickelt aber keinen optimalen Plan für Ihre Familie. Wer den Antrag erst nach der Geburt ausfüllt, hat wichtige Entscheidungen häufig längst getroffen.

Die sechs Denkachsen

So wird aus vielen Einzelregeln ein Elterngeldplan.

Die Regelungen zum Elterngeld werden übersichtlicher, wenn man sie nicht als lose Sammlung von Paragrafen liest. Für die Praxis sind sechs Fragen entscheidend.

1. Anspruch

Besteht überhaupt ein Anspruch?

Zuerst steht die Frage, ob Elterngeld überhaupt gezahlt werden kann. Dazu gehören Elternschaft, Wohnsitz, das Zusammenleben mit dem Kind, die Betreuung und die zulässige Erwerbstätigkeit.

Ein besonders wichtiger Punkt sind die Einkommensgrenzen. Wer die maßgebliche Grenze überschreitet, erhält kein Elterngeld. Diese Frage gehört deshalb an den Anfang.

2. Bemessungszeitraum

Welche Monate zählen vor der Geburt?

Der Bemessungszeitraum beantwortet die Frage, aus welchen Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes das Einkommen berücksichtigt wird. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und bei Selbstständigen geht es um Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Unterschiedlich ist aber, wie diese Kalendermonate ermittelt werden.

Steuerklasse, Mutterschutz, frühere Elterngeldmonate, Schwangerschaftserkrankung, Selbstständigkeit und kleine Nebeneinkünfte verändern den Blick auf den richtigen Zeitraum.

3. Bezugszeitraum

Wann wird welches Elterngeld genommen?

Das Elterngeld wird nach Lebensmonaten des Kindes beantragt. Der Bezugszeitraum entscheidet, in welchen Lebensmonaten Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus genutzt werden.

Hier treffen Elterngeld und Elternzeit direkt aufeinander. Besonders wichtig sind Mutterschaftsleistungen, Partnermonate, Teilzeitpläne und die Frage, ob beide Eltern gleichzeitig Elterngeld beziehen möchten.

4. Berechnung

Wie entsteht der konkrete Betrag?

Erst wenn Bemessungszeitraum und Bezugszeitraum klar sind, lässt sich das Elterngeld sinnvoll berechnen. Die Elterngeldstelle arbeitet nicht einfach mit dem echten Nettogehalt. Sie ermittelt ein eigenes Elterngeld-Netto mit pauschalen Abzügen.

Auch der Zuverdienst im Elterngeldbezug gehört in die Berechnung. Ein Zuverdienst ist nicht automatisch schlecht. Entscheidend ist, in welchem Lebensmonat er entsteht und welches Elterngeld in diesem Monat bezogen wird.

5. Anrechnung und Sonderfälle

Was mindert oder verändert das Elterngeld?

Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld, Krankengeld, ausländische Familienleistungen und andere Leistungen können das Elterngeld verändern. Manche Leistungen werden angerechnet, andere wirken indirekt auf die Planung.

Auch Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag, Zwillinge und Unterhalt gehören in diesen Bereich. Diese Themen wirken klein, können aber über viele Monate spürbar Geld ausmachen.

Lesen hilft. Planen entscheidet.

Die entscheidende Frage lautet nicht: Welche Regel gilt allgemein? Die entscheidende Frage lautet: Welche Gestaltung passt zu Ihrer Familie, Ihrem Einkommen, Ihrer Elternzeit und Ihren Plänen?

Genau dafür ist meine Beratung da. Wir ordnen die Regeln, rechnen die Varianten durch und entwickeln daraus Ihren persönlichen Elterngeldplan.

Expertentipp von Michael Tell: Nicht erst beim Antrag anfangen

Der Antrag ist der letzte Schritt. Vorher sollten Bemessungszeitraum, Bezugszeitraum, Mutterschutz, Elternzeit, Steuerklasse, Teilzeit und Zuverdienst zusammen gedacht werden. Wenn diese Punkte schon feststehen, kann der Antrag den Plan nur noch abbilden.

Persönliche Einordnung

Aus Regeln wird erst im Gespräch ein Plan.

In der Beratung schaue ich auf das Zusammenspiel: Mutterschutz, Elternzeit, Einkommen, Bezugsmonate, Teilzeit, Geschwisterplanung, Steuerklasse und Antrag.