Die Anrechnung von Leistungen auf das Elterngeld
Das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen, Arbeitslosengeld, Hartz 4 oder ausländische Familienleistungen werden auf das Elterngeld angerechnet.
Die Höhe des Elterngeldes vermindert sich um die sogenannten "anzurechnenden Leistungen". Zu diesen anzurechnenden Leistungen gehören:
- die Mutterschaftsleistungen im Anschluss an die Entbindung (das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen, der Arbeitgeberzuschuss sowie das evtl. aus einer privaten Zusatzversicherung resultierende Mutterschaftsgeld),
- die allgemeine Einkommensersatzleistungen (das Arbeitslosengeld, das Elterngeld, das Kranken- oder Insolvenzgeld, u.a.),
- sowie ausländische Familienleistungen, die einen dem deutschen Elterngeld vergleichbaren Zweck erfüllen (wie z.B. das "complément de libre choix du mode de garde" in Frankreich oder das Elterngeld in Norwegen, Schweden oder Dänemark).
Eltern, die auf eine der genannten anzurechnenden Leistungen Anspruch haben, müssen bei der Abgabe des Elterngeldantrags in Deutschland zugleich den Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid über die entsprechende Leistung einreichen.
Bezieher von ausländischen Familienleistungen können Unterschiedsbeträge erhalten. Von Seiten der Elterngeldstelle in Deutschland wird dann geprüft, welches Land vorrangig zuständig ist und ob ggf. Unterschiedsbeträge zur Höhe des deutschen Anspruchs gewährt werden.
Seit dem 01.01.2011 erhalten Eltern, die Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) beziehen, kein Elterngeld mehr. Hatte man im Bemessungszeitraum Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, kann ein Freibetrag bis zu Höhe von 300 Euro gewährt werden.
Lebensmonate des Kindes, in denen ein Elternteil eine anzurechnende Leistung bezieht oder bezogen hat, gelten für ab dem 01.07.2015 geborene Kinder automatisch als Bezugsmonate mit Basiselterngeld. Die entsprechenden Monate können nicht in Elterngeld Plus umgewandelt werden, auch wenn nur ein einziger Tag eines Lebensmonats des Babys davon betroffen ist.
Autor: Michael Tell, Elterngeld.net
Erstellungsdatum: 01.10.2006
Letzte Änderung: 27.06.2023