Der Bezugszeitraum ist der eigentliche Elterngeldplan
Der Bezugszeitraum ist der Teil der Planung, in dem Elterngeld und Elternzeit, Mutterschutz, Teilzeit, Zuverdienst und die Aufteilung zwischen beiden Eltern zusammenkommen. Genau hier entstehen viele Fehler. Und genau hier lässt sich mit einer guten Planung sehr viel verbessern.
Elterngeld wird nicht nach Kalendermonaten beantragt. Elterngeld wird nach Lebensmonaten des Kindes beantragt.
| 1. Lebensmonat | 10. Januar bis 9. Februar |
|---|---|
| 2. Lebensmonat | 10. Februar bis 9. März |
| 3. Lebensmonat | 10. März bis 9. April |
Bezugsmonate sind Lebensmonate
Ein Bezugsmonat ist ein Lebensmonat des Kindes, für den ein Elternteil Elterngeld beantragt. Mehrere Bezugsmonate bilden den Elterngeld-Bezugszeitraum.
Das klingt einfach. Praktisch muss jeder Lebensmonat fachlich einsortiert werden. Es macht einen Unterschied, ob ein Monat mit Basiselterngeld, mit Elterngeld Plus, mit Mutterschaftsleistungen, mit Zuverdienst, mit Teilzeit oder mit einer Lücke geplant wird.
Basiselterngeld: zwölf Monate plus Partnermonate
Eltern haben gemeinsam zunächst zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld. Zwei weitere Monatsbeträge kommen hinzu, wenn sich bei mindestens einem Elternteil in mindestens zwei Lebensmonaten das Erwerbseinkommen gegenüber der Zeit vor der Geburt vermindert. Diese beiden zusätzlichen Monate heißen Partnermonate.
Ein Elternteil kann normalerweise höchstens zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld beziehen. Wer Elterngeld beantragt, muss es mindestens für zwei Lebensmonate beziehen. Ein einzelner Elterngeldmonat reicht nicht.
Basiselterngeld kann grundsätzlich nur bis zum 14. Lebensmonat des Kindes genutzt werden. Danach geht es nur noch mit Elterngeld Plus weiter. Bei Frühgeburten verschieben sich diese Grenzen.
Typischer Fehler: nur ein Lebensmonat Elternzeit
Ein Elternteil erklärt Elternzeit nur für einen Lebensmonat und möchte später noch einen zweiten Lebensmonat nachschieben. Lehnt der Arbeitgeber den später erklärten zweiten Elternzeitabschnitt ab, passt die Elternzeit nicht mehr zum Elterngeld. Der Elternteil ist dann im ersten Monat zwar zu Hause, bekommt aber für diesen einzelnen Monat kein Elterngeld.
Mutterschaftsleistungen prägen die ersten Lebensmonate
Wenn die Mutter nach der Geburt Mutterschaftsgeld, den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld oder vergleichbare Leistungen erhält, gelten die betroffenen Lebensmonate bei ihr als Basiselterngeldmonate.
Das ist auch dann wichtig, wenn zunächst kein Elterngeld ausgezahlt wird, weil die Mutterschaftsleistungen angerechnet werden. Der Monat ist für die Mutter trotzdem ein Basiselterngeldmonat.
Deshalb kann der andere Elternteil die ersten beiden Lebensmonate nicht einfach wie frei verfügbare Basiselterngeldmonate behandeln. Beide Eltern dürfen in den ersten zwölf Lebensmonaten grundsätzlich nur in einem Lebensmonat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Elterngeld Plus darf dagegen gleichzeitig mit Basiselterngeld oder mit Elterngeld Plus des anderen Elternteils bezogen werden.
Elterngeld Plus ist Planungswerkzeug, nicht nur Verlängerung
Ein Basiselterngeldmonat kann in zwei Monate mit Elterngeld Plus umgewandelt werden. Dadurch verlängert sich der Zeitraum, in dem Elterngeld gezahlt wird. Elterngeld Plus ist aber nicht nur eine Verlängerung. Es ist besonders wichtig, wenn Eltern arbeiten, Zuverdienst haben oder die Monate beider Eltern aufeinander abstimmen müssen.
Ein wichtiger Punkt: Elterngeld Plus und Basiselterngeld dürfen gleichzeitig bezogen werden. Wenn ein Elternteil Basiselterngeld beziehen möchte, kann der andere Elternteil in demselben Lebensmonat Elterngeld Plus beziehen.
Beispiel: Ein Monat Basiselterngeld wird zu zwei Monaten Elterngeld Plus
Die Mutter möchte im ersten Lebensjahr zu Hause bleiben. Der andere Elternteil möchte innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate zwei Monate Basiselterngeld nutzen. Dann kann die Mutter in einem passenden Monat vom Basiselterngeld in Elterngeld Plus wechseln. In diesem Monat kann der andere Elternteil Basiselterngeld beziehen. Der zweite Monat Elterngeld Plus der Mutter wird später genutzt. So geht kein Elterngeld verloren, aber der Bezugszeitraum wird passend gemacht.
Lücken bis zum 14. Lebensmonat
Bis zum 14. Lebensmonat können Eltern den Elterngeldbezug unterbrechen. Es muss also nicht in jedem Lebensmonat Elterngeld bezogen werden.
Das ist besonders wichtig bei Selbstständigen, aber auch bei Eltern mit Zuverdienst. Ein Lebensmonat ohne Elterngeldbezug ist kein Elterngeldmonat. Einkommen in diesem Lebensmonat wird dann nicht auf das Elterngeld in anderen Bezugsmonaten angerechnet.
Ab dem 15. Lebensmonat ist diese Gestaltung nur noch mit dem anderen Elternteil möglich. Dann muss in jedem Lebensmonat mindestens ein Elternteil Elterngeld Plus beziehen, wenn der Elterngeldbezug fortgesetzt werden soll. Die Eltern können sich dabei abwechseln.
Partnerschaftsbonus: vier zusätzliche Monate richtig nutzen
Die Partnerschaftsbonusmonate gehören zu den wichtigsten Gestaltungsmöglichkeiten beim Elterngeld. Beide Eltern können zusätzliche Monate mit Elterngeld Plus erhalten, wenn sie in diesen Monaten im vorgesehenen Arbeitszeitkorridor arbeiten. In der Praxis geht es häufig um vier zusätzliche Monate je Elternteil.
Diese Monate werden oft unterschätzt. Viele Eltern sehen zuerst nur die Reduzierung der Arbeitszeit. Dann wirkt es so, als würde das Haushaltseinkommen sinken. In der konkreten Berechnung wird das zusätzliche Elterngeld Plus aber häufig so stark, dass die Eltern insgesamt mehr Geld zur Verfügung haben als ohne Partnerschaftsbonus.
Der Partnerschaftsbonus bringt dann zwei Vorteile zusammen: mehr Haushaltseinkommen und mehr Zeit mit dem Kind. Gerade wenn der besser verdienende Elternteil auf 32 Wochenstunden reduziert, kann das Ergebnis deutlich besser sein, als die Eltern vorher erwarten.
Expertentipp von Michael Tell: Partnerschaftsbonus gehört in die Beratung
Die Partnerschaftsbonusmonate wirken in meiner Beratung sehr häufig positiv. Ich plane diese zusätzlichen Monate mit Elterngeld Plus so, dass Arbeitszeit, Zuverdienst, Elterngeld Plus und Familienzeit zusammenpassen. Genau deshalb werde ich von Eltern oft weiterempfohlen.
Der Bezugszeitraum muss zur Elternzeit passen
Elterngeld und Elternzeit sind unterschiedliche Regelungen. In der Praxis müssen sie aber perfekt aufeinander abgestimmt werden.
Wer Basiselterngeld für einen Lebensmonat beantragt, muss nicht automatisch den gesamten Lebensmonat Elternzeit nehmen. Wer aber nicht arbeitet, braucht in der Regel eine passende Freistellung vom Arbeitgeber. Und wer in Teilzeit arbeitet, muss prüfen, ob Arbeitszeit, Zuverdienst und Elterngeld zusammenpassen.
Gerade beim anderen Elternteil wird häufig zu schnell geplant: zwei Monate Elternzeit, zwei Monate Basiselterngeld. Das kann falsch sein, wenn die Mutter Mutterschaftsleistungen erhält, wenn beide Eltern Basiselterngeld gleichzeitig beziehen wollen oder wenn der gewählte Zeitraum Urlaub kostet.
Frühgeburt verändert den Bezugszeitraum
Kommt ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin zur Welt, gibt es zusätzliche Monatsbeträge Basiselterngeld. Je früher das Kind kommt, desto mehr zusätzliche Monate kommen hinzu.
| Geburt vor dem errechneten Termin | Zusätzliche Monatsbeträge Basiselterngeld |
|---|---|
| mindestens 6 Wochen | 1 zusätzlicher Monat |
| mindestens 8 Wochen | 2 zusätzliche Monate |
| mindestens 12 Wochen | 3 zusätzliche Monate |
| mindestens 16 Wochen | 4 zusätzliche Monate |
Das verändert nicht nur die Anzahl der möglichen Basiselterngeldmonate. Auch die Grenzen für Basiselterngeld und den fortlaufenden Bezug von Elterngeld Plus verschieben sich. Dazu kommt häufig ein verlängerter Mutterschutz nach der Geburt. Dadurch werden weitere Lebensmonate bei der Mutter durch Mutterschaftsleistungen geprägt.
Zuverdienst gehört in den Bezugszeitraum
Wer während des Elterngeldbezugs arbeitet, muss den Bezugszeitraum besonders genau planen. Beim Elterngeld geht es dann nicht nur darum, ob gearbeitet werden darf. Entscheidend ist, in welchen Lebensmonaten Einkommen entsteht und wie dieses Einkommen auf das Elterngeld wirkt.
Bei Arbeitnehmern geht es um Arbeitslohn in den jeweiligen Lebensmonaten. Bei Selbstständigen geht es um Betriebseinnahmen und betriebliche Ausgaben in den Lebensmonaten. Deshalb ist der Bezugszeitraum bei Selbstständigen häufig der wichtigste Teil der ganzen Elterngeldplanung.
Elterngeld Plus kann bei Zuverdienst besonders interessant sein, weil es einen anrechnungsfreien Zuverdienst geben kann. Die Höhe dieses anrechnungsfreien Zuverdienstes hängt vom Einkommen vor der Geburt und von den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abzugsmerkmalen ab. Dieser Betrag muss individuell berechnet werden.
Erst planen, dann die Monate eintragen
Die Reihenfolge ist entscheidend: Zuerst werden Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitszeit, Teilzeit, Zuverdienst, Selbstständigkeit und die Aufteilung zwischen beiden Eltern geklärt. Danach werden die Lebensmonate im Antrag eingetragen.
Das gilt besonders, wenn ein Elternteil selbstständig ist, wenn der andere Elternteil früh arbeiten möchte, wenn Basiselterngeld innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate gemeinsam geplant wird oder wenn die Mutter nach dem Mutterschutz in Teilzeit einsteigen will.
Expertentipp von Michael Tell: Der Bezugszeitraum macht aus Regeln einen Plan
Ich beginne in der Beratung nicht mit einem Formular. Ich prüfe zuerst, welche Monate durch Mutterschutz geprägt sind, welche Monate für Basiselterngeld sinnvoll sind, wo Elterngeld Plus besser passt, ob der andere Elternteil eigene Monate nehmen soll und wie Elternzeit, Urlaub, Teilzeit und Zuverdienst in diesen Plan passen.
Am Ende sollen Sie wissen, welches Elterngeld Sie wann nehmen und warum genau diese Aufteilung zu Ihrer Familie passt.