Elterngeld und Erwerbstätigkeit

Arbeit im Elterngeldbezug: Entscheidend ist der richtige Topf.

Wer während des Elterngeldbezugs arbeitet, muss nicht nur auf die Arbeitszeit schauen. Entscheidend ist, in welchem Lebensmonat Einkommen entsteht, welches Elterngeldmodell gewählt wurde und in welchem Topf der Zuverdienst landet.

Nicht jede Arbeit ist beim Elterngeld gleich teuer

Viele Eltern stellen zuerst die falsche Frage: Darf ich während des Elterngeldbezugs arbeiten? Die bessere Frage lautet: In welchem Lebensmonat arbeite ich, mit welchem Einkommen, mit welchem Elterngeldmodell und in welchem Topf?

Das Elterngeld unterscheidet nicht nur zwischen Arbeit und Nichtarbeit. Es vergleicht das Elterngeldnetto vor der Geburt mit dem Elterngeldnetto im Bezugszeitraum. Und dieser Bezugszeitraum wird nach Lebensmonaten des Kindes betrachtet.

Genau dadurch entstehen Gestaltungsmöglichkeiten. Ein Minijob, ein Dienstwagen, ein sehr früher Teilzeitbeginn oder ein zusätzlicher Monat mit geringem Zuverdienst sind nicht nur Randdetails. Sie verändern den Durchschnitt im richtigen Topf.

Arbeitszeit prüft, ob der Elterngeldanspruch für den Monat bestehen bleibt.
Zuverdienst bestimmt, ob und wie stark das Elterngeld in diesem Topf sinkt.
Topfprinzip entscheidet, welche Monate miteinander verrechnet werden.

Die Arbeitszeitgrenze ist nur die erste Hürde

Während des Elterngeldbezugs ist Erwerbstätigkeit möglich. Entscheidend ist die zulässige Wochenarbeitszeit im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats. Für den Partnerschaftsbonus müssen beide Eltern in den Bonusmonaten im Korridor von 24 bis 32 Wochenstunden liegen.

Diese Prüfung beantwortet aber nur die Frage, ob der Anspruch in diesem Lebensmonat überhaupt bestehen bleibt. Die zweite Frage ist die Geldfrage: Wie wird der Zuverdienst im Elterngeld berechnet?

Der Zuverdienst wird nicht einfach abgezogen

Beim Elterngeld wird der Zuverdienst nicht schlicht vom Elterngeld abgezogen. Es wird geschaut, welches Elterngeldnetto vor der Geburt bestand und welches Elterngeldnetto im Bezugszeitraum entsteht. Auf die Differenz wird die Ersatzrate angewendet.

Bei Arbeitnehmern wird im Bezugszeitraum ebenfalls ein Elterngeldnetto berechnet. Bei Selbstständigen wird nach Ende des Elterngeldbezugs anhand der tatsächlichen Einkünfte gerechnet. Dabei zählen nur betriebliche Ausgaben. Private Krankenversicherung, Altersvorsorge oder private Lebenshaltungskosten mindern den Zuverdienst beim Elterngeld nicht.

Die entscheidende praktische Frage lautet deshalb nicht nur, wie hoch das Einkommen in einem einzelnen Lebensmonat ist. Entscheidend ist auch, mit welchen anderen Monaten dieser Lebensmonat in einen Topf fällt.

Das Topfprinzip macht den Unterschied

Beim Zuverdienst werden Monate nicht beliebig gemischt. Monate mit Basiselterngeld und Erwerbseinkommen bilden einen eigenen Topf. Monate mit Elterngeld Plus und Erwerbseinkommen bilden einen anderen Topf. Die Partnerschaftsbonusmonate gehören zum Topf mit Elterngeld Plus.

Innerhalb des passenden Topfes wird der Durchschnitt betrachtet. Ein Monat mit geringem Zuverdienst senkt den Durchschnitt in diesem Topf. Dadurch erhöht sich das Elterngeld Plus in diesem Topf, wenn später höhere Einkünfte im gleichen Topf liegen.

Expertentipp von Michael Tell: Der Topf entscheidet mehr als der einzelne Monat

Viele Eltern schauen nur auf den geplanten Monat der Rückkehr in den Beruf. In der Beratung schaue ich zuerst auf den ganzen Topf. Ein einzelner Monat mit niedrigem Zuverdienst fängt später mehrere Monate mit höherem Zuverdienst auf.

Minijob: kleiner Zuverdienst, großer Effekt

Ein Minijob während des Bezugs von Elterngeld Plus führt nicht automatisch zu einem schlechten Ergebnis. In der Planung legt er einen niedrigen Zuverdienst in den Topf mit Elterngeld Plus.

Wenn später in den Partnerschaftsbonusmonaten mehr verdient wird, steht diesem höheren Einkommen bereits ein Monat mit niedrigem Einkommen im gleichen Topf gegenüber. Der Durchschnitt sinkt. Dadurch bleiben in der Kombination mit Minijob und Partnerschaftsbonus weitere volle halbe Monate Elterngeld Plus erreichbar.

Ein Tag früher arbeiten verbessert den Topf

Der gleiche Effekt entsteht, wenn die Arbeitszeit für den Partnerschaftsbonus nicht erst am ersten Tag des Bonusmonats beginnt, sondern einen Tag früher. Liegt dieser eine Arbeitstag noch in einem normalen Monat mit Elterngeld Plus, gehört dieser Lebensmonat in den Topf mit Elterngeld Plus.

Dieser Monat mit sehr geringem Zuverdienst verbessert den Durchschnittszuverdienst des Topfes und erhöht damit das Elterngeld Plus in diesem Topf. Ein einzelner Tag sorgt dafür, dass ein weiterer Lebensmonat mit in die Durchschnittsberechnung kommt.

Das ist kein Trick außerhalb des Systems. Das ist die Anwendung der Elterngeldregeln auf die tatsächliche Planung von Elternzeit, Teilzeit und Bezugsmonaten.

Dienstwagen: nicht nur Problem, sondern auch Puffer

Ein Dienstwagen oder ein anderer geldwerter Vorteil ist beim Elterngeld ein Zuverdienst. Das wirkt auf den ersten Blick nachteilig. In der Planung hat dieser geldwerte Vorteil aber denselben Effekt wie ein Minijob.

Der Dienstwagen bringt einen niedrigen Zuverdienst in den Topf, weil der geldwerte Vorteil in vielen Fällen deutlich unter dem individuell anrechnungsfreien Zuverdienst liegt. Dadurch entsteht ein Puffer im Topf. Dieser Puffer hilft später, wenn in den Partnerschaftsbonusmonaten mehr Einkommen erzielt wird.

Elterngeld Plus baut die Brücke zur Rückkehr in den Beruf

Viele Mütter möchten nach dem Mutterschutz nicht sofort wieder arbeiten und auch nicht schon nach einem Jahr mit 24 Wochenstunden einsteigen. Der Partnerschaftsbonus beginnt aber erst, wenn beide Eltern in den Bonusmonaten im richtigen Stundenkorridor liegen.

Elterngeld Plus baut hier die Brücke. In meiner Beratung nehmen Mütter deshalb länger Elterngeld Plus: zum Beispiel nach sechs Monaten Basiselterngeld oder direkt nach dem Mutterschutz. Wenn die Monate nicht bis zum gewünschten Beginn der Partnerschaftsbonusmonate reichen, werden vorher einzelne Lebensmonate bewusst ohne Elterngeld gelassen.

Das Aussparen einzelner Monate ist nur bis zum 14. Lebensmonat zulässig. Ab dem 15. Lebensmonat muss immer mindestens ein Elternteil Elterngeld Plus beziehen, wenn der Bezugszeitraum weiterlaufen soll. Deshalb muss die Brücke von Anfang an sauber geplant werden.

Partnerschaftsbonus: vier Monate mit echter Hebelwirkung

Die Partnerschaftsbonusmonate sind einer der wichtigsten Schwerpunkte meiner Beratung. Viele Eltern verzichten darauf, weil sie denken, dass der besser verdienende Elternteil durch die Reduzierung der Arbeitszeit zu viel Nettoeinkommen verliert.

In vielen Beratungsfällen zeigt die konkrete Berechnung ein anderes Ergebnis. Das zusätzliche Elterngeld Plus in den vier Partnerschaftsbonusmonaten gleicht die Reduzierung des Nettogehalts aus oder überkompensiert sie. Die Eltern haben dann mehr Haushaltseinkommen und der andere Elternteil hat mehr Zeit mit dem Kind.

Genau hier entscheidet die Planung. Der Partnerschaftsbonus ist nicht nur ein zusätzlicher Abschnitt am Ende des Elterngeldes. Er muss mit dem vorherigen Topf, dem Zuverdienst, der Arbeitszeit und dem Wiederbeginn der Erwerbstätigkeit verbunden werden.

Beispiel: Minijob vor dem Partnerschaftsbonus

Eine Mutter bezieht Elterngeld Plus und arbeitet zunächst nur in einem Minijob. Der Minijob liegt im Topf mit Elterngeld Plus und bleibt deutlich unter dem individuell anrechnungsfreien Zuverdienst.

Später beginnt der Partnerschaftsbonus. In diesen Monaten arbeitet sie mehr und verdient mehr. Der niedrige Minijob-Monat im gleichen Topf senkt den Durchschnitt. Dadurch fällt das Elterngeld Plus in den Partnerschaftsbonusmonaten höher aus.

Beispiel: Ein Tag früher im Stundenkorridor

Der Partnerschaftsbonus soll im nächsten Lebensmonat beginnen. Der Elternteil nimmt die Arbeit mit 24 Wochenstunden einen Tag früher auf. Dieser eine Tag liegt noch in einem normalen Monat mit Elterngeld Plus.

Dadurch kommt ein weiterer Lebensmonat mit sehr geringem Zuverdienst in den Topf mit Elterngeld Plus. Dieser Monat senkt den Durchschnitt im Topf und erhöht das Elterngeld Plus für den gesamten Topf.

Arbeitnehmer und Selbstständige brauchen unterschiedliche Nachweise

Arbeitnehmer brauchen für die Elterngeldstelle Nachweise des Arbeitgebers. Beim Partnerschaftsbonus ist die Bescheinigung der Arbeitszeit besonders wichtig.

Selbstständige bescheinigen ihre Arbeitszeit selbst. Sie müssen keine Stechuhr führen. Trotzdem sollten die Angaben zu Arbeitszeit, Bezugsmonaten und Einkünften zueinander passen. Nachfragen der Elterngeldstelle lassen sich besser beantworten, wenn die Planung von Anfang an sauber dokumentiert wurde.

Bei Selbstständigen ist außerdem die laufende Begleitung besonders wichtig. Die Einkünfte müssen nach Lebensmonaten betrachtet werden, obwohl Buchhaltungsprogramme meist in Kalendermonaten denken. Wer hier falsch sortiert, verschenkt Geld oder riskiert spätere Rückforderungen.

Expertentipp von Michael Tell: Elterngeld erhöhen, indem man die Regeln richtig nutzt

Das Erhöhen des Elterngeldes im Partnerschaftsbonus durch die richtige Anwendung der Elterngeldregeln ist eines der wichtigsten Themen in meinen Beratungen. Es geht nicht darum, Regeln zu umgehen. Es geht darum, Elternzeit, Erwerbstätigkeit, Zuverdienst, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus so aufeinander abzustimmen, dass die Eltern die vorgesehenen Möglichkeiten wirklich nutzen.

Häufige Fragen zu Arbeit und Zuverdienst

Darf ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?
Ja. Die Arbeit muss zur zulässigen Arbeitszeit im jeweiligen Lebensmonat passen. Danach wird geprüft, wie der Zuverdienst im passenden Topf auf das Elterngeld wirkt.
Gibt es einen festen Freibetrag beim Elterngeld?
Nein. Der anrechnungsfreie Zuverdienst ist individuell. Er hängt vom Einkommen vor der Geburt und den steuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Abzugsmerkmalen ab.
Warum hilft Elterngeld Plus bei Zuverdienst?
Beim Basiselterngeld führt Zuverdienst sehr schnell zu Abzügen. Beim Elterngeld Plus gibt es bis zu einer individuell zu berechnenden Höhe anrechnungsfreien Zuverdienst. Deshalb passt Elterngeld Plus häufig besser zur Rückkehr in Teilzeit.
Warum ist der Partnerschaftsbonus so beratungsintensiv?
Weil Arbeitszeit, Zuverdienst, Topfprinzip, Elterngeld Plus und Haushaltseinkommen gleichzeitig betrachtet werden müssen. Richtig geplant bringen die vier Bonusmonate oft mehr Geld und mehr gemeinsame Familienzeit.

Zuverdienst bitte nicht nach Bauchgefühl planen.

Ein Minijob, ein Dienstwagen, ein einzelner Arbeitstag oder der Beginn der Teilzeit verändern beim Elterngeld viel. In meiner Beratung rechne ich diese Varianten mit Ihnen durch und zeige, welche Planung zu Ihrer Familie passt.

Zu meinen Beratungsangeboten