Kindergeld
Machen Sie sich mit den Regelungen des Kindergeldes vertraut. Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen man für den Kindergeldanspruch erfüllen muss.
Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Für Kinder in Ausbildung verlängert sich der Bezug von Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr, für Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr. Für Kinder, die wegen ihrer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, gibt es keine Altersgrenze.
Seit 2011 gibt es das Steuervereinfachungsgesetz. Dieses beinhaltet den Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze. Eine Prüfung der Einkünfte und Bezüge kommt nur noch in Betracht, wenn das Kindergeld für den Zeitraum vor dem 01.01.2012 beantragt wird.
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig grundsätzlich als Steuervergütung gezahlt. In bestimmen Fällen erhalten nicht unbeschränkt steuerpflichtige Eltern das Kindergeld monatlich als Sozialleistung gezahlt.
Das Kindergeld ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt seit dem 1. Januar 2018: Für erste und zweite Kinder monatlich 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für vierte und weitere Kinder monatlich 235 Euro. Unser Kindergeldrechner ermittelt für Sie gern Ihren Gesamtanspruch.
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen der Arbeitsämter. Sie erfolgt an denjenigen, in dessen Obhut sich das Kind befindet (z.B. bei Alleinerziehenden).
Autor: Michael Tell, Elterngeld.net
Erstellungsdatum: 01.10.2006
Letzte Änderung: 27.06.2023