Die Daten werden verarbeitet...
Einführung vom Entwickler
Mit meinem Elterngeldrechner können Sie Ihr Elterngeld centgenau berechnen. Es werden die vom BMFSFJ veröffentlichten Richtlinien zum Elterngeld und die Programmablaufpläne zur Berechnung der Lohnsteuer des BMF berücksichtigt. In den Richtlinien sind Beispielrechnungen enthalten. Dieser Rechner rechnet alle Beispiele richtig. Sie können dies auch jederzeit selbst nachprüfen, in dem Sie die Daten der Beispiele in diesen Rechner eingeben.
Das mit diesem Rechner ermittelte Ergebnis kann trotzdem von dem Ihres Elterngldbescheides abweichen. Dies liegt dann meist an Eingabefehlern, denn die richtigen Werte einzutragen ist teilweise richtig kompliziert. Manchmal machen auch die Sachbearbeiter in den Elterngeldstellen Fehler. Beispielsweise kommt es nicht selten vor, dass ein zusätzlicher Minijob einfach zum normalen Einkommen addiert wird und so auch den vollen Sozialabgaben und Steuern unterliegt.
Nie ohne vorherige Beratung!
Die Regelungen zum Elterngeld sind sehr kompliziert. Mein Rechner fordert Sie lediglich dazu auf ein paar Angaben zu machen und schon gibts ein Ergebnis ... Hüten Sie sich aber bitte davor, dieses Ergebnis als bestmögliches Ergebnis anzusehen.
Aufgrund der Komplexität kann ich Ihnen in den Dialogen gar nicht so viele Fragen stellen, um Ihren Elterngeldbezug zu optimieren. Dies trifft im Übrigen auch auf Ihren Elterngeldantrag zu. Wenn Sie dort einfach nur ein paar Angaben machen und dann zur Elterngeldstelle schicken werden Sie auch einen entsprechenden Elterngeldbescheid erhalten. Sie werden aber niemals erfahren, auf welche Alternativen und Optionen Sie verzichtet haben.
Bitte lassen Sie sich daher vor der Nutzung dieses Rechners ausführlich zum Elterngeld beraten. Nutzen Sie zum Beispiel meinen Beratungsservice. Alle Beraterinnen wurden von mir ausgebildet und können Sie bestmöglichst beraten.
Seit 2006 haben meine Mitarbeiterinnen schon mehr als 25.000 Beratungen durchgeführt. Sie sind bei ihnen in besten Händen. Sie erfahren alles zum Elterngeld, besprechen verschiedene Bezugsmöglichkeietn und helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung.
Referenzen
Die Gewerkschaft ver.di hat bereits 2006 auf meinen Rechner hingewiesen und Stiftung Warentest empfiehlt ihn unter www.test.de/Elterngeld-5172440-0.
Einkommensgrenzen
Beachten Sie bitte die Einkommensgrenzen in Höhe von 150.000 Euro für Alleinerziehende und von 200.000 Euro für Paare. Wenn Sie im Jahr vor der Geburt Ihres Kindes ein höheres zu versteuerndes Einkommen hatten, dann haben Sie keinen Anspruch auf das Elterngeld.
Für Geburten vor dem 01.04.2024 beträgt die Einkommensgrenze für Paare weiterhin 300.000 und für Alleinerziehende 250.000 Euro. Sollte das Kind vor dem 01.04.2024 geboren worden sein, haben Paare also auch bei einem Einkommen zwischen 200.000 und 300.000 Euro Anspruch auf das Elterngeld.