Der Mehrlingszuschlag

Um den tatsächlichen Mehrbedarf für Kinder aus einer Mehrlingsgeburt (Zwillinge, Drillinge, usw.) zu decken, erhalten Eltern von Mehrlingen einen Zuschlag von 300 Euro.

Eltern, deren Mehrlingskinder nach dem 31.12.2014 geboren werden, können kein "doppeltes Elterngeld" mehr beantragen. Zusammen mit der Einführung des Elterngeld Plus zum 01.01.2015 hat der Gesetzgeber das Elterngeldgesetz dahingehend konkretisiert.

Wurden Ihre Zwillinge (Drillinge, Vierlinge...) vor dem 01.01.2015 geboren? Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten auf unserer Seite zum Elterngeld für Mehrlinge, die bis einschließlich 31.12.2014 zur Welt gekommen sind.

Den Mehraufwand, der für mehr als ein Kind an Kleidung, Nahrung, etc. anfällt, würdigt der Gesetzgeber durch den Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro pro Bezugsmonat. Die Wahlmöglichkeiten zwischen Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonusmonaten gelten übrigens erst für Eltern, deren Kinder ab dem 01.07.2015 geboren werden.

Die Ermittlung des Mehrlingszuschlags:

  • Bei Zwillingen spricht man von einem Mehrling, bei Drillingen von zwei Mehrlingen, usw.
  • Die Elterngeldstelle unterscheidet zwischen dem älteren und dem jüngeren Mehrling (bei Zwillingen) bzw. zwischen dem ältesten und den jüngeren Mehrlingen (wenn Sie mehr als zwei Kinder bekommen haben).
  • Für den älteren Mehrling erhalten die Eltern Elterngeld auf Grundlage ihres bisherigen Erwerbseinkommens (i.d.R. 65 Prozent). Für den bzw. die jüngeren Mehrling(e) bekommen sie den sog. Mehrlingszuschlag in Höhe von jeweils 300 Euro pro Bezugsmonat.
Art der Mehrlingsgeburt Mehrlingszuschlag
Zwillinge 300 Euro
Drillinge 600 Euro
Vierlinge 900 Euro
Fünflinge 1.200 Euro
Sechslinge 1.500 Euro

Beispiel zum Mehrlingszuschlag:

Herzlichen Glückwunsch! Sie sind Vater oder Mutter von Drillingen geworden. Für das älteste Ihrer Mehrlingskinder bekommen Sie das Elterngeld nach den normalen Vorschriften des Elterngeldes (entweder auf Grundlage Ihres bisherigen Erwerbseinkommens über die Ersatzrate von 65 Prozent oder einkommensunabhängig in Höhe des Mindestbetrages). Für das zweite und drittgeborene Mehrlingskind bekommen Sie jeweils 300 Euro Mehrlingszuschlag ausbezahlt. Wenn Ihr Elterngeldnetto im Bemessungszeitraum vor der Geburt Ihrer Mehrlinge 2.000 Euro beträgt, können Sie davon 65 Prozent, also 1.300 Euro Elterngeld für das älteste Kind erhalten. Für das zweite Mehrlingskind gibt es 300 Euro Mehrlingszuschlag und für das dritte Kind ebenfalls. Insgesamt bekommen Sie dann 1.900 Euro Elterngeld pro beantragtem Lebensmonat.

Autor: Michael Tell, Elterngeld.net

Erstellungsdatum: 01.10.2006
Letzte Änderung: 27.06.2023

Jetzt beraten lassen.
Zur Beratung wechselnZur Terminbuchung