Der Mehrlingszuschlag ist ein Zuschlag, kein zweites vollständiges Elterngeld
Bei einer Mehrlingsgeburt gibt es Elterngeld für ein Kind. Für das zweite und jedes weitere Kind erhöht sich das Elterngeld um den Mehrlingszuschlag. Bei Zwillingen gibt es also einen Mehrlingszuschlag. Bei Drillingen gibt es zwei Mehrlingszuschläge.
Beim Basiselterngeld beträgt der Zuschlag 300 Euro für jedes weitere Kind. Beim Elterngeld Plus halbiert sich der Zuschlag auf 150 Euro.
| Geburt | Basiselterngeld | Elterngeld Plus |
|---|---|---|
| Zwillinge | 300 Euro Zuschlag | 150 Euro Zuschlag |
| Drillinge | 600 Euro Zuschlag | 300 Euro Zuschlag |
| Vierlinge | 900 Euro Zuschlag | 450 Euro Zuschlag |
Aus der Praxis: Der doppelte Anspruch bei Mehrlingsgeburten
Bei der Einführung des Elterngeldes hatte der Gesetzgeber den Mehrlingszuschlag so schlecht geregelt, dass Eltern aus Bayern vor das Bundessozialgericht zogen. Sie vertraten die Auffassung, dass bei einer Mehrlingsgeburt für jedes Kind ein eigener Elterngeldanspruch besteht. Das Bundessozialgericht gab ihnen Recht.
Der Gesetzgeber reagierte darauf später mit einer gesetzlichen Konkretisierung. Unter dem Dach der Einführung des Elterngeld Plus wurde auch geregelt, dass bei Mehrlingsgeburten nur ein Anspruch auf Elterngeld besteht und für das zweite und jedes weitere Kind der Mehrlingszuschlag gezahlt wird.
Ich habe damals in Interviews gesagt: Elterngeld Plus führt hier zu Elterngeld Minus. Denn zusammen mit der Einführung des Elterngeld Plus wurde für Mehrlingseltern eine deutlich günstigere Rechtslage wieder geschlossen. Die Kürzung des Elterngeldes für Mehrlingseltern wurde durch die Mehrausgaben für das Elterngeld Plus nicht ausgeglichen. Insgesamt stand dadurch weniger Elterngeld für Eltern in Deutschland zur Verfügung.
Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie schwer das Elterngeld zu lesen ist. Regelungen wirken auf den ersten Blick klar, meinen in der Praxis aber etwas anderes, als Eltern vermuten.
Beispiel: Zwillinge und Basiselterngeld
Ein Elternteil erhält 1.500 Euro Basiselterngeld. Bei Zwillingen kommt ein Mehrlingszuschlag von 300 Euro hinzu. Die Auszahlung beträgt in diesem Lebensmonat 1.800 Euro.
Der Mindestbetrag wird bei Zwillingen praktisch zu 600 Euro
Auch wenn wegen Zuverdienst oder geringem Einkommen nur der Mindestbetrag beim Basiselterngeld erreicht wird, bleibt der Mehrlingszuschlag wichtig. Bei Zwillingen stehen dann 300 Euro Mindestbetrag plus 300 Euro Mehrlingszuschlag im Raum. Das sind 600 Euro pro Basiselterngeldmonat.
Warum der zweite Elternteil seine Arbeitszeit prüfen sollte
Viele Väter planen bei einer Mehrlingsgeburt zunächst, weiter Vollzeit zu arbeiten. Das ist verständlich, weil Zwillinge finanziell und organisatorisch viel Druck in die Familie bringen. Trotzdem sollte die Arbeitszeit genau geprüft werden.
Elterngeld setzt voraus, dass der Elternteil im jeweiligen Lebensmonat nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt arbeitet. Reduziert der Vater seine Arbeitszeit von Vollzeit auf höchstens 32 Wochenstunden, öffnet er den Zugang zum Elterngeld. Bei Zwillingen stehen dann mindestens 600 Euro Basiselterngeld pro Lebensmonat im Raum: 300 Euro Mindestbetrag und 300 Euro Mehrlingszuschlag.
Für zwei Lebensmonate sind das 1.200 Euro. Deshalb gehört die Reduzierung auf 32 Wochenstunden in die Rechnung, auch wenn der Vater eigentlich weiterarbeiten wollte. Der Einkommensverlust durch die geringere Arbeitszeit muss gegen das Elterngeld und die zusätzliche Zeit mit den Kindern gerechnet werden.
Expertentipp von Michael Tell: Nicht nur an die Mutter denken
Bei Mehrlingsgeburten schaue ich immer auf beide Eltern. Der Mehrlingszuschlag verändert gerade die Planung des zweiten Elternteils. Der beste Plan ist nicht automatisch der vollständige Ausstieg des Vaters. Schon die Reduzierung auf höchstens 32 Wochenstunden eröffnet den Zugang zum Elterngeld, wenn die übrigen Voraussetzungen passen.
Bei Mehrlingsgeburten dürfen beide Eltern gleichzeitig Basiselterngeld beziehen
Außerhalb der gesetzlichen Ausnahmen dürfen beide Eltern in den ersten zwölf Lebensmonaten nur in einem Lebensmonat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Bei Mehrlingsgeburten gilt diese Beschränkung nicht. Beide Elternteile dürfen also gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.
Das ist für Zwillingseltern ein sehr wichtiger Unterschied. Wenn die Mutter Mutterschaftsleistungen erhält, belegen diese nach der Geburt Lebensmonate mit Basiselterngeld. Bei einer normalen Einlingsgeburt sperrt das den Vater für gleichzeitiges Basiselterngeld in diesen Lebensmonaten. Bei einer Mehrlingsgeburt ist diese Sperre gerade nicht das Problem.
Beispiel: Vater reduziert auf 32 Wochenstunden
Die Mutter erhält nach der Geburt der Zwillinge Mutterschaftsleistungen. Der Vater wollte eigentlich weiter Vollzeit arbeiten. Er reduziert für zwei Lebensmonate auf 32 Wochenstunden und beantragt in diesen Lebensmonaten Basiselterngeld.
Bei Zwillingen stehen ihm mindestens 600 Euro pro Lebensmonat zu: 300 Euro Mindestbetrag plus 300 Euro Mehrlingszuschlag. Für zwei Lebensmonate sind das 1.200 Euro. Bei höherem Elterngeld-Netto oder anderer Arbeitszeit sieht die Rechnung anders aus. Deshalb gehört diese Gestaltung in eine konkrete Beratung.
Mehrlingszuschlag und Geschwisterbonus schließen sich nicht aus
Der Mehrlingszuschlag ist vom Geschwisterbonus zu unterscheiden. Der Mehrlingszuschlag entsteht durch die gleichzeitige Geburt mehrerer Kinder. Der Geschwisterbonus entsteht durch weitere kleine Kinder im Haushalt.
Beides kommt zusammen, wenn neben der Mehrlingsgeburt zusätzlich die Voraussetzungen für den Geschwisterbonus erfüllt sind. Dann wird zuerst das Elterngeld berechnet. Danach kommen Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag hinzu. Gerade bei Familien mit mehreren kleinen Kindern und einer weiteren Mehrlingsgeburt muss die Berechnung sauber aufgebaut werden.
Die Einkommensgrenze bleibt trotz Mehrlingsgeburt gleich
Beim Elterngeldanspruch und der Einkommensgrenze sieht das Gesetz keine Sonderregelung für Mehrlingseltern vor. Die Einkommensgrenze steigt nicht, nur weil zwei oder mehr Kinder gleichzeitig geboren werden.
Das halte ich für ungerecht. Mehrlingseltern haben nach der Geburt deutlich stärkere Einkommensausfälle als andere Eltern. Viele Mütter kehren nach einer Mehrlingsgeburt später und mit geringerem Stundenumfang in den Beruf zurück. Die Betreuung, Organisation und körperliche Belastung sind nicht mit der Geburt eines einzelnen Kindes vergleichbar.
Deshalb setze ich mich politisch dafür ein, bei der Einkommensgrenze Sonderregeln für besonders belastete Eltern durchzusetzen. Dazu gehören für mich Mehrlingseltern und Eltern von Kindern mit Behinderung. Gerade diese Familien erreichen nach der Geburt in vielen Fällen nicht mehr das hohe Einkommen, das vor der Geburt noch vorhanden war.
Ich verstehe meine Arbeit auch als Lobbyarbeit für Eltern. Seit vielen Jahren nehme ich politisch Einfluss, formuliere Petitionen, schreibe Stellungnahmen und mache auf Regelungen aufmerksam, die Familien praktisch benachteiligen. Mehr zu meiner politischen Arbeit finden Sie auf meiner Profilseite.
Häufige Fragen zum Mehrlingszuschlag
- Bekomme ich bei Zwillingen doppeltes Elterngeld?
- Nein. Es gibt kein doppeltes vollständiges Elterngeld. Es gibt Elterngeld für ein Kind und den Mehrlingszuschlag für das zweite Kind.
- Wie hoch ist der Mehrlingszuschlag bei Zwillingen?
- Beim Basiselterngeld beträgt der Zuschlag 300 Euro. Beim Elterngeld Plus beträgt er 150 Euro.
- Wie hoch ist der Mehrlingszuschlag bei Drillingen?
- Bei Drillingen gibt es zwei weitere Kinder. Der Mehrlingszuschlag beträgt deshalb 600 Euro beim Basiselterngeld und 300 Euro beim Elterngeld Plus.
- Dürfen Mutter und Vater bei Zwillingen gleichzeitig Basiselterngeld beziehen?
- Ja. Bei Mehrlingsgeburten gilt die Beschränkung des gleichzeitigen Bezugs von Basiselterngeld nicht.
Mehrlinge brauchen eine eigene Elterngeldplanung
Bei Zwillingen und anderen Mehrlingen verändern Mehrlingszuschlag, Mutterschutz, gleichzeitiges Basiselterngeld, Arbeitszeit und Bezugsmonate die Planung beider Eltern. In meiner Beratung rechne ich diese Varianten konkret durch.