Die Ersatzrate ist ein Rechenschritt
Die Ersatzrate sagt, mit welchem Prozentsatz das wegfallende Einkommen ersetzt wird. Sie ist aber nicht der ganze Elterngeldplan. Vorher muss die Elterngeldstelle das Elterngeld-Netto ermitteln. Danach muss geprüft werden, ob im Bezugszeitraum Einkommen erzielt wird.
Das Elterngeld-Netto ist nicht der Betrag, der auf Ihrem Konto eingeht. Die Elterngeldstelle ermittelt ein eigenes Netto aus dem elterngeldrechtlich berücksichtigten Einkommen. Davon hängt ab, ob die Ersatzrate 65 Prozent, 67 Prozent oder mehr beträgt.
Die Ersatzrate wird aus dem Einkommen vor der Geburt bestimmt
Maßgeblich ist das durchschnittliche Elterngeld-Netto im Bemessungszeitraum. Bei den meisten Eltern liegt die Ersatzrate bei 65 Prozent, weil ihr Elterngeld-Netto über 1.240 Euro liegt.
| Elterngeld-Netto | Ersatzrate |
|---|---|
| unter 1.000 Euro | 67 bis 100 Prozent |
| 1.000 bis 1.200 Euro | 67 Prozent |
| über 1.200 bis 1.240 Euro | sinkt von 67 auf 65 Prozent |
| ab 1.240 Euro | 65 Prozent |
Warum aus 67 Prozent schnell 65 Prozent werden
Liegt das Elterngeld-Netto vor der Geburt über 1.200 Euro, sinkt die Ersatzrate. Für je 2 Euro über 1.200 Euro sinkt sie um 0,1 Prozentpunkte. Ab 1.240 Euro ist die Ersatzrate bei 65 Prozent angekommen.
Beispiel: Elterngeld-Netto von 1.220 Euro
Bei 1.220 Euro liegt das Elterngeld-Netto 20 Euro über 1.200 Euro. 20 Euro geteilt durch 2 ergibt 10. Die Ersatzrate sinkt also um 1,0 Prozentpunkt. Aus 67 Prozent werden 66 Prozent.
Beispiel: Elterngeld-Netto von 1.240 Euro
Bei 1.240 Euro liegt das Elterngeld-Netto 40 Euro über 1.200 Euro. Die Ersatzrate sinkt um 2,0 Prozentpunkte. Aus 67 Prozent werden 65 Prozent. Ab diesem Einkommen bleibt es bei 65 Prozent.
Bei niedrigem Einkommen steigt die Ersatzrate
Liegt das Elterngeld-Netto vor der Geburt unter 1.000 Euro, steigt die Ersatzrate. Für je 2 Euro unter 1.000 Euro erhöht sie sich um 0,1 Prozentpunkte. Die Ersatzrate kann bis auf 100 Prozent steigen.
Diese Geringverdienerregelung ist wichtig, wenn vor der Geburt nur ein kleiner Verdienst erzielt wurde. Sie verändert aber nicht den Mindestbetrag. Der Mindestbetrag ist ein eigenes Thema.
Die Ersatzrate gilt auch bei Zuverdienst
Die Ersatzrate wird nicht neu bestimmt, nur weil Sie während des Elterngeldbezugs arbeiten. Sie richtet sich weiter nach dem Elterngeld-Netto vor der Geburt.
Wenn Sie im Bezugszeitraum Einkommen haben, wird das Elterngeld-Netto vor der Geburt mit dem Elterngeld-Netto im Bezugszeitraum verglichen. Auf den Unterschied wird die Ersatzrate angewandt.
Bei Zuverdienst muss außerdem die Topfbildung beachtet werden. Das gilt beim Basiselterngeld und beim Elterngeld Plus. Auch Partnerschaftsbonusmonate sind Elterngeld Plus-Monate und gehören deshalb in die Elterngeld Plus-Berechnung. Es wird nicht jeder Lebensmonat isoliert berechnet. Entscheidend ist, welche Bezugsmonate in denselben Topf gehören und welches durchschnittliche Einkommen dort entsteht.
Expertentipp von Michael Tell: 65 Prozent sind nur der Anfang der Rechnung
Viele Eltern rechnen grob mit 65 oder 67 Prozent. Das reicht für eine gute Planung nicht aus. Entscheidend ist, in welchen Bezugsmonaten Einkommen entsteht, ob Elterngeld Plus genutzt wird und ob ein Topf durch Minijob, Dienstwagen, Teilzeitbeginn oder Partnerschaftsbonusmonate günstiger gestaltet werden kann.
Die Kappungsgrenze verändert Teilzeitmodelle
Bei hohem Einkommen greift zusätzlich die Kappungsgrenze, wenn im Bezugszeitraum Einkommen erzielt wird. Für die Differenzrechnung wird das Elterngeld-Netto vor der Geburt höchstens mit 2.770 Euro angesetzt.
Diese Grenze greift, wenn im Elterngeldbezug Einkommen erzielt wird. Dann wird der Unterschied nicht zwischen dem tatsächlichen hohen Elterngeld-Netto vor der Geburt und dem Elterngeld-Netto im Bezugszeitraum gebildet. Ausgangspunkt ist nur der gekappte Betrag von 2.770 Euro.
Dadurch fällt das Elterngeld bei Teilzeit deutlich niedriger aus, als Eltern mit höherem Einkommen erwarten. Die Kappungsgrenze erschwert damit gerade die Modelle, bei denen Eltern frühzeitig wieder in Teilzeit arbeiten möchten.
Beispiel: Hohes Einkommen und Teilzeit
Ein Elternteil hatte vor der Geburt ein Elterngeld-Netto von 4.000 Euro. Im Elterngeldbezug entstehen durch Teilzeit 2.200 Euro Elterngeld-Netto. Für die Berechnung wird nicht mit 4.000 Euro gerechnet, sondern nur mit 2.770 Euro. Der Unterschied beträgt also 570 Euro. Bei 65 Prozent entstehen daraus 370,50 Euro Elterngeld.
Häufige Fehler bei der Ersatzrate
- Eltern rechnen pauschal mit 67 Prozent, obwohl ihre Ersatzrate bei 65 Prozent liegt.
- Eltern verwenden ihr Auszahlungsnetto statt des Elterngeld-Netto.
- Eltern berücksichtigen nicht, dass die Ersatzrate bei Zuverdienst auf den Unterschied zwischen Elterngeld-Netto vor der Geburt und Elterngeld-Netto im Bezugszeitraum angewandt wird.
- Eltern unterschätzen die Wirkung der Kappungsgrenze bei Teilzeit nach der Geburt.
- Eltern betrachten die Ersatzrate isoliert und planen Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonusmonate nicht mit.
Häufige Fragen zur Ersatzrate
- Warum bekomme ich nicht 67 Prozent?
- Weil die Ersatzrate ab einem Elterngeld-Netto von mehr als 1.200 Euro sinkt. Ab 1.240 Euro beträgt sie 65 Prozent.
- Wann bekomme ich mehr als 67 Prozent?
- Wenn das Elterngeld-Netto vor der Geburt unter 1.000 Euro liegt. Dann steigt die Ersatzrate stufenweise bis auf 100 Prozent.
- Ändert sich die Ersatzrate durch Teilzeit?
- Nein. Die Ersatzrate richtet sich nach dem Elterngeld-Netto vor der Geburt. Bei Teilzeit wird sie auf den Unterschied zwischen dem Elterngeld-Netto vor der Geburt und dem Elterngeld-Netto im Bezugszeitraum angewandt.
- Warum ist die Kappungsgrenze so wichtig?
- Weil bei hohem Einkommen in der Differenzrechnung mit Einkommen im Bezugszeitraum höchstens 2.770 Euro als Ausgangswert berücksichtigt werden.
Die Ersatzrate allein sagt noch nicht, welcher Plan gut ist.
In meiner Beratung rechne ich Ersatzrate, Elterngeld-Netto, Zuverdienst, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonusmonate zusammen. Erst dann sieht man, welches Modell wirklich zu Ihrer Familie passt.