Basiselterngeld
Das Basiselterngeld ist neben dem Elterngeld Plus die zweite Variante des Elterngeldes. Es beträgt mindestens 300 und maximal 1.800 Euro und ist damit doppelt so hoch wie das Elterngeld Plus.
Anspruchsdauer
Grundsätzlich haben beide Eltern zusammen einen Anspruch auf 12 Monatsbeträge Basiselterngeld. Dazu kommen zwei weitere Monate, wenn einer der beiden Antragsteller in mindestens zwei Bezugsmonaten weniger als im Bemessungszeitraum verdient. Dazu reicht es beispielsweise aus, wenn die Mutter des Kindes nach der Geburt Mutterschaftsgeld bezieht und so weniger verdient. Diese Regelung gilt auch für Alleinerziehende.
Wenn Sie alleinerziehend sind und irgendwann im Bemessungszeitraum kurz eine Beschäftigung hatten, sollten Sie trotzdem immer das Elterngeld aus Erwerbseinkommen beantragen. Nur so bekommen Sie die zwei zusätzlichen Basiselterngeldmonate.
Bei einer Frühgeburt kommen weitere Monate Basiselterngeld hinzu. Kommt das Kind 6 Wochen früher als erwartet, ist es ein weiterer Monat Basiselterngeld. Bei 8 Wochen sind es zwei weitere Monate, bei 10 Wochen drei weitere und bei 12 Wochen schließlich 4 zusätzliche Basiselterngeldmonate.
Ohne eine Frühgeburt sind es also mindestens 12 und maximal 14 Monate Basiselterngeld und bei einer Frühgeburt mindestens 13 und maximal 18 Monate Basiselterngeld. Je nachdem wie zu früh das Kind auf die Welt kommt.
Umwandlung von Basiselterngeld
Der Anspruch auf Basiselterngeld kann in Elterngeld Plus umgewandelt werden. Aus einem Monat Basiselterngeld werden so zwei Monate mit Elterngeld Plus. Das ist meist bei einem Zuverdienst sinnvoll.
Sie dürfen im Bezugszeitraum bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Dann ist es aber grundsätzlich sinnvoller in dieser Zeit das Elterngeld Plus. zu beziehen. Bitte beachten Sie das unbedingt bei Ihrer Antragstellung und lassen Sie sich vorher beraten.
Autor: Michael Tell, Elterngeld.net
Erstellungsdatum: 27.06.2023
Letzte Änderung: 27.06.2023