Basiselterngeld

Basiselterngeld: die Grundform des Elterngeldes richtig planen.

Basiselterngeld wird nach Lebensmonaten des Kindes beantragt. Es kann pro Monat höher sein als Elterngeld Plus, passt aber nur dann wirklich, wenn Mutterschutz, Elternzeit, Zuverdienst und die Aufteilung zwischen beiden Eltern stimmen.

Basiselterngeld ersetzt Einkommen nach der Geburt

Basiselterngeld ist die klassische Bezugsform des Elterngeldes. Es ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt. Beantragt wird es für Lebensmonate des Kindes und nicht für Kalendermonate.

Wird ein Kind am 10. Januar geboren, läuft der erste Lebensmonat vom 10. Januar bis zum 9. Februar. Der zweite Lebensmonat läuft vom 10. Februar bis zum 9. März.

Beispiel: Geburt am 10. Januar
1. Lebensmonat 10. Januar bis 9. Februar
2. Lebensmonat 10. Februar bis 9. März
3. Lebensmonat 10. März bis 9. April

Diese Lebensmonate sind die Grundlage für den gesamten Elterngeld-Bezugszeitraum. Elternzeit, Mutterschutz, Teilzeit, Zuverdienst und Urlaub müssen dazu passen.

Zwölf Monatsbeträge plus zwei Partnermonate

Eltern haben zusammen zunächst zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld. Wenn bei mindestens einem Elternteil nach der Geburt Erwerbseinkommen wegfällt, kommen zwei weitere Monatsbeträge hinzu. Dann sind es 14 Monatsbeträge Basiselterngeld.

Bei Elternpaaren kann eine Person höchstens zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld beziehen. Somit sind zwei der 14 Monate dem Partner vorbehalten. Diese beiden zusätzlichen Monate heißen Partnermonate.

Die Partnermonate sind keine besonderen Monate für den Vater. Entscheidend ist, dass die Eltern zusammen planen, wer welche Lebensmonate mit Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus belegt.

12 Monatsbeträge stehen Eltern zunächst gemeinsam zu.
2 Partnermonate kommen hinzu, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
14 Monatsbeträge sind der gemeinsame Rahmen für Elternpaare.

Ein einzelner Monat reicht nicht

Wer Elterngeld bezieht, muss es mindestens für zwei Lebensmonate beantragen. Ein einzelner Lebensmonat reicht nicht.

Das wird praktisch wichtig, wenn ein Elternteil nur einen Monat Elternzeit erklärt und den zweiten Monat später nachschieben möchte. Lehnt der Arbeitgeber den später erklärten zweiten Zeitraum ab, passt die Elternzeit nicht mehr zum Elterngeld. Dann ist der Elternteil in einem Lebensmonat zwar zu Hause, bekommt für diesen einzelnen Lebensmonat aber kein Elterngeld.

Typischer Fehler: nur ein Lebensmonat Elternzeit

Ein Elternteil möchte „erst einmal“ nur einen Lebensmonat zu Hause bleiben und später entscheiden. Beim Elterngeld funktioniert dieser einzelne Monat nicht. Deshalb müssen Elternzeit und Elterngeld von Anfang an gemeinsam geplant werden.

Basiselterngeld gibt es nur in der Anfangszeit

Basiselterngeld kann nur bis zum 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Danach geht es nur noch mit Elterngeld Plus weiter. Bei Frühgeburten können zusätzliche Monatsbeträge hinzukommen; dann verschieben sich auch die Grenzen.

Diese Grenze ist wichtig. Wer einen Basiselterngeldmonat falsch legt oder nicht rechtzeitig nutzt, kann ihn später nicht einfach beliebig nachholen.

Mutterschaftsleistungen belegen Basiselterngeldmonate

Wenn die Mutter nach der Geburt Mutterschaftsgeld, den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld oder vergleichbare Leistungen erhält, gelten die betroffenen Lebensmonate bei ihr als Basiselterngeldmonate. Diese Monate dürfen nicht in Elterngeld Plus umgewandelt werden.

Mutterschaftsleistungen werden auf das Elterngeld angerechnet. Deshalb wird in den betroffenen Lebensmonaten häufig kein Elterngeld ausgezahlt. Der Monat ist trotzdem verbraucht. Es ist kein leerer Monat, sondern ein Basiselterngeldmonat der Mutter.

Der Partner kann die ersten Monate nicht frei belegen

Wenn die Mutter Mutterschaftsleistungen erhält, sind die ersten Lebensmonate bei ihr durch Basiselterngeld belegt. Der Partner kann deshalb nicht einfach den ersten und zweiten Lebensmonat mit Basiselterngeld belegen.

Beide Eltern dürfen in den ersten zwölf Lebensmonaten nur in einem Lebensmonat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Wer das übersieht, plant Elternzeit und Elterngeld aneinander vorbei.

Beispiel: Der erste und zweite Lebensmonat passen nicht

Die Mutter erhält nach der Geburt Mutterschaftsleistungen. Der Partner möchte im ersten und zweiten Lebensmonat vollständig zu Hause bleiben und Basiselterngeld beziehen. Das funktioniert so nicht, weil in beiden Lebensmonaten auch bei der Mutter Basiselterngeldmonate vorliegen.

Die Lösung ist eine andere Aufteilung. Häufig wird ein Monat mit Basiselterngeld genutzt und der zweite Monat später gelegt. In anderen Fällen wird mit Elterngeld Plus gearbeitet. Entscheidend ist, dass beide Eltern gemeinsam geplant werden.

Basiselterngeld und Zuverdienst

Basiselterngeld ist besonders stark, wenn der Elternteil in dem Bezugsmonat nicht arbeitet und kein Erwerbseinkommen hat. Sobald während des Basiselterngeldbezugs Einkommen erzielt wird, führt jeder Zuverdienst zu einem Abzug beim Elterngeld.

Beim Elterngeld Plus ist das anders. Dort ist ein anrechnungsfreier Zuverdienst bis zu einer individuell zu ermittelnden Höhe möglich. Dieser Betrag hängt vom Einkommen vor der Geburt und von den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abzugsmerkmalen ab.

Deshalb ist Basiselterngeld nicht automatisch die beste Wahl, nur weil der Monatsbetrag höher aussieht. Wenn Teilzeit, Selbstständigkeit oder anderer Zuverdienst geplant ist, muss der Vergleich mit Elterngeld Plus gerechnet werden.

Basiselterngeld und Elternzeit müssen zusammenpassen

Elterngeld und Elternzeit sind unterschiedliche Regelungen. Das Basiselterngeld wird bei der Elterngeldstelle beantragt. Die Elternzeit wird gegenüber dem Arbeitgeber erklärt.

Wer angestellt ist und während eines Basiselterngeldmonats nicht arbeiten möchte, braucht dafür eine passende Freistellung vom Arbeitsplatz. In der Regel ist das Elternzeit. Die Erklärung der Elternzeit muss deshalb zu den Lebensmonaten passen, für die Basiselterngeld beantragt wird.

Das ist besonders wichtig, wenn der Partner nur zwei Monate nehmen möchte. Zwei Lebensmonate Basiselterngeld bedeuten nicht automatisch, dass auch die Elternzeit arbeitsrechtlich richtig erklärt wurde. Und zwei Lebensmonate Elternzeit bedeuten nicht automatisch, dass beide Monate beim Elterngeld funktionieren.

Basiselterngeld ist oft der Anfang, nicht der ganze Plan

Viele Eltern starten mit der Frage, wer wie viele Monate Basiselterngeld nimmt. Diese Frage ist wichtig, aber sie reicht nicht.

Vor der Entscheidung müssen Mutterschutz, Einkommen vor der Geburt, Elternzeit, Teilzeit, Zuverdienst, Selbstständigkeit und die Aufteilung zwischen beiden Eltern zusammen betrachtet werden.

Expertentipp von Michael Tell: Nicht nur Monate zählen

Ich prüfe in der Beratung nicht nur, wie viele Monate Basiselterngeld möglich sind. Ich prüfe, welche Lebensmonate wirklich sinnvoll sind. Genau daraus entsteht der Plan, der zu Ihrer Elternzeit, Ihrem Einkommen und Ihrer Familie passt.

Häufige Fragen zum Basiselterngeld

Was ist Basiselterngeld?

Basiselterngeld ist die klassische Bezugsform des Elterngeldes. Es wird für Lebensmonate des Kindes beantragt und ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt.

Wie viele Monate Basiselterngeld gibt es?

Eltern haben zusammen zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld. Wenn die Voraussetzungen für die Partnermonate erfüllt sind, kommen zwei weitere Monatsbeträge hinzu. Dann sind es 14 Monatsbeträge.

Warum sind Mutterschaftsleistungen beim Basiselterngeld wichtig?

Lebensmonate mit Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss oder vergleichbaren Leistungen gelten bei der Mutter als Basiselterngeldmonate. Die Leistungen werden auf das Elterngeld angerechnet.

Was passiert bei Zuverdienst im Basiselterngeld?

Beim Basiselterngeld führt jeder Zuverdienst zu einem Abzug beim Elterngeld. Beim Elterngeld Plus ist dagegen ein anrechnungsfreier Zuverdienst bis zu einer individuell zu berechnenden Höhe möglich.

Persönliche Einordnung

Basiselterngeld ist stark, wenn der Monat richtig gewählt ist.

In der Beratung prüfen wir, welche Lebensmonate mit Basiselterngeld belegt werden sollten und wo Elterngeld Plus, Zuverdienst oder Partnerschaftsbonus die bessere Lösung sind.