Der Geschwisterbonus ist kein bloßes Formularfeld
Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld um 10 Prozent. Beim Basiselterngeld beträgt er mindestens 75 Euro und höchstens 180 Euro. Beim Elterngeld Plus wird der Bonus entsprechend halbiert.
Das klingt überschaubar. Über viele Bezugsmonate entsteht daraus aber ein spürbarer Betrag. Vor allem zeigt der Geschwisterbonus, warum Elterngeld nicht erst im Antrag geplant werden sollte.
Entscheidend ist nicht nur, dass es ein älteres Kind gibt. Entscheidend ist, wie alt die älteren Kinder in den einzelnen Bezugsmonaten des neuen Kindes sind.
Wann der Geschwisterbonus entsteht
Ein Geschwisterbonus entsteht, wenn im Haushalt mindestens ein weiteres Kind lebt, das noch nicht drei Jahre alt ist.
Der Bonus entsteht auch, wenn mindestens zwei weitere Kinder im Haushalt leben, die noch nicht sechs Jahre alt sind.
Bei einem Kind mit Behinderung gilt eine längere Altersgrenze. Dann kann der Geschwisterbonus bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres entstehen.
Auch angenommene Kinder und Kinder, die mit dem Ziel der Annahme in den Haushalt aufgenommen wurden, zählen mit. Bei Kindern des Ehepartners oder Lebenspartners muss die familiäre Zuordnung genau geprüft werden. Nicht jedes Kind, das im Haushalt lebt, löst automatisch den Geschwisterbonus aus.
Expertentipp von Michael Tell: Geburtstag und Bezugsmonat nebeneinanderlegen
Beim Geschwisterbonus schaue ich nicht nur auf den Geburtstermin des neuen Kindes. Ich lege den Geburtstag des älteren Kindes daneben und prüfe dann die Bezugsmonate des neuen Kindes. Erst dadurch sieht man, in welchen Monaten der Bonus wirklich gezahlt wird.
Der Bonus endet nicht einfach am Geburtstag
Der Geburtstag des älteren Kindes ist wichtig, aber er beendet den Geschwisterbonus nicht mitten im Bezugsmonat. Fällt die Altersvoraussetzung in einem Bezugsmonat weg, endet der Geschwisterbonus erst im folgenden Bezugsmonat.
Genau dieses Detail wird leicht übersehen. Eltern schauen auf den dritten Geburtstag des älteren Kindes und denken, der Bonus sei an diesem Tag vorbei. Beim Elterngeld wird aber in Bezugsmonaten des neuen Kindes gerechnet.
Beispiel: Dritter Geburtstag des älteren Kindes
Das neue Kind wird am 10. Juli geboren. Das ältere Kind wird am 20. Oktober drei Jahre alt. Der vierte Lebensmonat des neuen Kindes läuft vom 10. Oktober bis zum 9. November.
In diesem vierten Lebensmonat fällt die Altersvoraussetzung weg. Der Geschwisterbonus wird deshalb noch für diesen Bezugsmonat gezahlt und endet erst im folgenden Bezugsmonat.
Bei drei Kindern wird die zweite Variante wichtig
Viele Eltern prüfen nur, ob ein älteres Kind noch unter drei Jahre alt ist. Bei Familien mit drei Kindern ist aber die zweite Variante besonders wichtig: Der Geschwisterbonus entsteht auch, wenn zwei weitere Kinder noch nicht sechs Jahre alt sind.
Das ist ein typischer Punkt, der in der schnellen Antragstellung untergeht. Wer nur auf das jüngste ältere Kind schaut, übersieht die Prüfung der beiden Kinder unter sechs Jahren.
Elterngeld Plus verändert die Betrachtung
Beim Elterngeld Plus ist der einzelne Monatsbetrag niedriger als beim Basiselterngeld. Der Geschwisterbonus wird deshalb ebenfalls niedriger ausgezahlt. Dafür läuft Elterngeld Plus über mehr Bezugsmonate.
Ob das günstiger ist, entscheidet nicht der Geschwisterbonus allein. Es muss zusammen mit Zuverdienst, Mutterschutz, Elternzeit und Bezugszeitraum gerechnet werden.
Gerade wenn Eltern Teilzeit planen oder den Partnerschaftsbonus nutzen möchten, gehört der Geschwisterbonus in die Vergleichsrechnung.
Geschwisterplanung: Der Bonus ist nur ein Baustein
Wenn ein weiteres Kind geplant ist, schauen viele Eltern zuerst auf den Altersabstand. Beim Elterngeld reicht das nicht. Es muss geprüft werden, welche Lebensmonate des neuen Kindes mit den Altersgrenzen des älteren Kindes zusammentreffen.
Bei Selbstständigen wird die Planung noch empfindlicher. Dann greifen Bemessungszeitraum für Selbstständige, Verschiebungstatbestände, Bezugsmonate und Geschwisterbonus ineinander. Dann geht es nicht nur um 10 Prozent Zuschlag. Dann geht es um die Frage, aus welchem Einkommen das neue Elterngeld berechnet wird und wie lange der Bonus zusätzlich gezahlt wird.
Expertentipp von Michael Tell: Früh planen, nicht später korrigieren
Wenn ein weiteres Kind geplant ist, lohnt sich die Beratung besonders früh. Der Geschwisterbonus ist dann nur ein Teil der Rechnung. Gleichzeitig müssen Mutterschutz, Elternzeit, Bemessungszeitraum, Steuerklasse, mögliche Selbstständigkeit und der Bezugszeitraum des neuen Kindes zusammenpassen.
Häufige Fehler beim Geschwisterbonus
- Eltern schauen nur auf das Geburtsdatum des älteren Kindes und nicht auf die Lebensmonate des neuen Kindes.
- Eltern übersehen, dass bei zwei älteren Kindern unter sechs Jahren ebenfalls ein Geschwisterbonus entsteht.
- Eltern planen Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus, ohne den Geschwisterbonus in die Vergleichsrechnung einzubauen.
- Eltern nehmen an, der Bonus ende sofort am Geburtstag des älteren Kindes.
- Eltern behandeln den Geschwisterbonus als Antragspunkt und nicht als Teil des Elterngeldplans.
Häufige Fragen zum Geschwisterbonus
- Wie hoch ist der Geschwisterbonus?
- Der Bonus beträgt 10 Prozent des errechneten Elterngeldes. Beim Basiselterngeld sind es mindestens 75 Euro und höchstens 180 Euro. Beim Elterngeld Plus wird der Bonus entsprechend halbiert.
- Reicht ein älteres Kind unter drei Jahren?
- Ja. Wenn im Haushalt ein weiteres Kind lebt, das noch nicht drei Jahre alt ist, entsteht der Geschwisterbonus.
- Was gilt bei zwei älteren Kindern?
- Wenn mindestens zwei weitere Kinder im Haushalt leben, die noch nicht sechs Jahre alt sind, entsteht ebenfalls ein Geschwisterbonus. Das ist bei Familien mit drei Kindern besonders wichtig.
- Warum ist der Bezugsmonat so wichtig?
- Weil der Geschwisterbonus nicht mitten im Bezugsmonat endet. Fällt eine Altersvoraussetzung in einem Bezugsmonat weg, endet der Bonus erst im folgenden Bezugsmonat.
Der Geschwisterbonus gehört in den ganzen Elterngeldplan.
Der Bonus ist nur ein Teil der Rechnung. In meiner Beratung verbinde ich ihn mit Mutterschutz, Bezugszeitraum, Elterngeld Plus, möglichem Zuverdienst und der Planung eines weiteren Kindes.