Unterhaltspflichten bei Elterngeldbezug

Unterhaltsverpflichtungen können sich auf das Elterngeld auswirken.

Das Elterngeld bleibt bei der Unterhaltsberechnung bis zu einer Höhe von 300 Euro anrechnungsfrei. Wenn beim Elterngeld die Verlängerungsoption gewäht wurde, bleiben 150 Euro anrechnungsfrei.

Der anrechnungsfreie Betrag des Elterngeldes erhöht sich bei einer Mehrlingsgeburt (Zwillinge, Drillinge, usw.) um den gleichen Betrag.

Beispiel:
Herr Schuster ist Vater von Zwillingen geworden und bekommt 600 Euro Elterngeld. Diese 600 Euro dürfen zur Begleichung seiner Unterhaltspflichten nicht herangezogen werden.

Autor: Michael Tell, Elterngeld.net

Erstellungsdatum: 01.10.2006
Letzte Änderung: 27.06.2023

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