Der Antrag auf Elternzeit
Welche wichtigen Informationen muss ein Antrag auf Elternzeit enthalten? Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
Für Ihren Antrag auf Elternzeit sollten Sie dies unbedingt wissen:
Umgangssprachlich beantragt man Elternzeit und lässt sich diese umgekehrt von seinem Arbeitgeber gewähren. Dabei ist es eigentlich so, dass man seinen Arbeitgeber nur darüber in Kenntnis setzt, dass man auf Grund der Geburt seines Kindes für einen bestimmten Zeitraum Elternzeit in Anspruch nehmen wird.
Die Bekanntgabe der gewünschten Elternzeit muss fristgerecht und schriftlich erfolgen. Schriftlich wird ebenfalls festgehalten, ob und wenn ja in welchen Umfang eine Teilzeitarbeit während der Elternzeit geplant ist.
Der Arbeitgeber darf die vom Arbeitnehmer eingereichte Elternzeit nicht ablehnen. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Ein allgemeines Formular für den Antrag auf Elternzeit gibt es nicht. Sie können die Elternzeiterklärung frei verfassen oder sich an unseren Beispielen orientieren.
- Am 27.05.2014 wurde unsere Tochter Anneliese Müller geboren. Ich beabsichtige, Elternzeit für ein Jahr vom 27.05.2014 bis zum 26.05.2015 in Anspruch zu nehmen. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Elternzeiterklärung.
- Auf Grund der Geburt unserer Zwillinge Franka und Franz Finke am 11.02.2014 möchte ich Elternzeit vom 11.02.2014 bis zum 10.10.2014 und vom 11.02.2015 bis zum 10.042015 in Anspruch nehmen und bitte um schriftliche Bestätigung. Gern würde ich während meiner Elternzeit im Umfang von 25 Wochenstunden weiterhin tätig sein.
- Unser Sohn Kalle Fischer kam am 08.06.2014 zur Welt. Ich bitte um Bestätigung der mir gewährten Elternzeit im Anschluss an meine Mutterschutzfrist ab dem ... bis zum 30.04.2016. Nach Absprache mit Ihnen würde ich ab Juli 2015 gern wieder mit 15 bis 20 Wochenstunden arbeiten. Bitte bestätigen Sie mir die gewährte Elternzeit schriftlich.
Da der fristgerechte Eingang des Elternzeitantrags beim Arbeitgeber für den Kündigungsschutz von immenser Bedeutung ist, sollte man sich den Eingang deselben immer kurz schriftlich bestätigen lassen.
Väter, die die ersten Lebensmonate ihres Kindes zusammen mit ihrer Partnerin verbringen möchten, müssen ebenfalls Elternzeit sieben Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit beantragen. Da das Kind zu diesem Zeitpunkt noch nicht geboren ist, müssen sie sich dabei am voraussichtlichen Entbindungstermin orientieren. Nach der Geburt des Kindes teilt man dem Arbeitgeber den tatsächlichen Geburtstag des Babys mit und gleicht seine Elternzeit entsprechend an.
Kommt das Kind zu früh zur Welt und man hatte keine Möglichkeit, Elternzeit fristgerecht anzumelden, gilt die sieben-Wochen-Frist ab Eingang der Elternzeiterklärung beim Arbeitgeber. Die Zeit zwischen tatsächlichem Geburtstag des Babys und dem Beginn der Elternzeit läßt sich beispielsweise durch Urlaub oder unbezahlte Freistellung von der Arbeit überbrücken.
Achtung: Wenn man im ersten Lebensmonat des Babys Elterngeld beantragen möchte, sollte man nach der Geburt seines Kindes keinen bezahlten Urlaub in Anspruch nehmen! Das hieraus resultierende Einkommen wird einem einerseits auf das Elterngeld angerechnet und kann schlimmstenfalls dazu führen, dass der Anspruch auf Elterngeld für diesen Lebensmonat auf Grund der Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit von max. 30 Wochenstunden ganz entfällt.
Autor: Michael Tell, Elterngeld.net
Erstellungsdatum: 01.10.2006
Letzte Änderung: 27.06.2023