Elterngeld und Steuern
In welchem Zusammenhang stehen Steuern und Elterngeld? Wir stellen Ihnen die wesentliche Zusammenhänge vor.
Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, unterliegt allerdings bei der Ermittlung des Steuersatzes für die Einkommensteuer dem so genannten Progressionsvorbehalt.
Konkret: Zur Ermittlung des Steuersatzes für die Einkommenssteuer wird das Elterngeld dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Dieser Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet. Das Elterngeld wird also zur Ermittlung der Höhe des Steuersatzes mit einbezogen.
Elterngeld errechnet sich aus dem relevanten durchschnittlichen monatlichen Einkommen vor der Geburt Ihres Kindes im sog. Bemessungszeitraum. Das heißt, alles, was Ihr Einkommen vor der Geburt Ihres Kindes erhöht, führt demnach auch zu einer Erhöhung Ihres Elterngeldes. Sollten Sie einen Steuerklassenwechsel in Betracht ziehen, um Ihr Einkommen im Bemessungszeitraum zu erhöhen, müssen Sie wissen, dass zur Berechnung diejenige Steuerklasse herangezogen wird, die im Bemessungszeitraum überwiegend war oder bei "Gleichstand" 6/6 näher an der Geburt des Kindes lag. Um den steuerlichen Nachteil des Progessionsvorbehaltes auszugleichen, empfiehlt sich für denjenigen Elternteil, der das Kind nach der Geburt überwiegend betreut, ein möglichst früher Wechsel in die bessere Steuerklasse. Ein solcher Wechsel ist problemlos auch mitten im Jahr möglich. In jedem Fall aber sollten die Eltern die Auswirkungen eines Steuerklassenwechsels gut überdenken, da aus einem Wechsel in eine schlechtere Steuerklasse auch ein entsprechend geringerer Anspruch auf Arbeitslosen- oder Krankengeld resultiert.
Wie verändert sich die Höhe Ihres Elterngeldes in Abhängigkeit zur Steuerklasse? Mit unserem Elterngeldrechner können Sie unterschiedliche Varianten "durchspielen" und erfahren so, was sich für Sie lohnt. Holen Sie vor einem Steuerklassenwechsel bitte den Rat Ihres Steuerberaters ein.
Autor: Michael Tell, Elterngeld.net
Erstellungsdatum: 01.10.2006
Letzte Änderung: 27.06.2023