Wie funktioniert das Elterngeld?
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Systematik des Elterngeldes und lernen Sie die wichtigsten Begriffe kennen.
Durch die Einführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) zum 01.01.2007 wurden das Erziehungsgeld und die Erziehungszeit durch das Elterngeld und die Elternzeit abgelöst.
Das Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung. Es ersetzt das Erwerbseinkommen eines Elternteils, auf das zu Gunsten der Kindesbetreuung verzichtet wird, zu einem bestimmten Teil. Zugleich ist das Elterngeld auch eine Sozialleistung, denn auch Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes nicht oder nur sehr wenig verdient haben, können Elterngeld beantragen. Die Höhe des Elterngeldes ist allerdings von der Höhe des Einkommens vor der Geburt des Kindes abhängig. Das Mindestelterngeld, das auch Hausfrauen und Studenten erhalten, liegt bei 300 Euro.
Seit dem 01.01.2011 wird das Elterngeld auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) vollständig als Einkommen angerechnet. Hat man im für die Berechnung des Elterngeldes relevanten Zeitraum vor der Geburt des Kindes neben Hartz IV auch Erwerbseinkommen erzielt, kann durch das zuständige Jobcenter ein Freibetrag (maximal 300 Euro) ermittelt werden, der als Elterngeld ausgezahlt wird.
Da die Regelungen sehr kompliziert zu verstehen sind, lassen sich viele Eltern auch persönlich von uns beraten.
Das sollten Sie über das Elterngeld wissen:
- Das Elterngeld ist Ländersache. Es gibt daher in jedem Bundesland unterschiedliche Antragsformulare und andere Elterngeldstellen.
- Elterngeld kann man erst beantragen, wenn das Kind geboren wurde. Grund: Zusammen mit dem Antrag muss die Geburtsbescheinigung mit dem Verwendungszweck "für Elterngeld" im Original eingereicht werden. Diese gibt es zusammen mit der Geburtsurkunde beim zuständigen Standesamt, wenn das Baby auf der Welt ist.
- Wer das Elterngeld beantragen möchte, muss bestimmte Fristen einhalten.
- Das Elterngeld ersetzt das wegfallende Einkommen nicht vollständig, sondern nur zu einem bestimmten Teil (Ersatzrate). In der Regel beträgt die Ersatzrate des Elterngeldes 65 Prozent, d.h. 65 Prozent des durchschnittlich monatlich wegfallenden Einkommens werden durch das Elterngeld ersetzt.
- Beispiel: Durchschnittlicher Verdienst vor der Geburt in Höhe von 1.400 Euro, Elterngeldanspruch: 1.400 x 0,65 = 910 Euro.
- Antragsteller mit niedrigem Einkommen können von der Geringverdienerkomponente profitieren.
- Für die Berechnung des Elterngeldes ermittelt die Elterngeldstelle bei jedem Antragsteller den individuellen Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes. Das in diesem Zeitraum erzielte Erwerbseinkommen bildet die Grundlage für die Höhe des Elterngeldes.
- Die Lebensmonate des Kindes, für die ein Elternteil Elterngeld beantragt, bilden zusammen den Bezugszeitraum. Die Eltern können zusammen maximal 14 Bezugsmonate Elterngeld untereinander aufteilen. Alleinerziehende dürfen maximal 14 Bezugsmonate Elterngeld in Anspruch nehmen, wenn sie den Nachweis über das alleinige Sorgerecht für ihr Kind haben. Außerdem können alleinerziehende Eltern ggf. auch einen Unterhaltsvorschuss beantragen.
- Der Bemessungszeitraum für Angestellte und Selbstständige ist unterschiedlich. Auch im Bezugszeitraum müssen Selbstständige vermehrt auf ihre Einnahmen und Ausgaben achten.
- Fallen in den von der Elterngeldstelle ermittelten Bemessungszeitraum sog. Verschiebe- und Ausklammerungstatbestände, können davon betroffene einzelne Kalendermonate "ausgeklammert" und stattdessen andere, weiter in der Vergangenheit liegende Zeiträume für die Elterngeldberechnung herangezogen werden.
- Ein Ausklammerungs- und Verschiebetatbestand ist das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen. Die Ausklammerung der davon betroffenen Monate vor der Geburt des Kindes geschieht bei Nicht-Selbstständigen automatisch.
- Nicht alle Elternteile kehren nach der Geburt eines Kindes wieder in eine volle Erwerbstätigkeit zurück. Um Eltern mit älteren Geschwisterkindern nicht zu benachteiligen, können diese einen zusätzlichen Geschwisterbonus erhalten.
- Bei Antragseingang prüft die Elterngeldstelle zuerst, ob die grundlegenden Anspruchsvoraussetzungen vom antragstellenden Elternteil erfüllt sind.
- Wurde festgestellt, dass der grundsätzliche Anspruch auf Elterngeld besteht, wird das Elterngeld auf Grundlage des im Bemessungszeitraum erzielten Einkommens berechnet. Die Höhe des Elterngeldes wird durch den sog. Sockel- oder Mindestbetrag und den Höchstbetrag begrenzt.
- Für Mehrlingsgeburten wird zusätzlich zum Elterngeld für ein Kind ein Mehrlingszuschlag für jeden weiteren Mehrling gewährt. Der "doppelte" Elterngeldanspruch für Mehrlingseltern wurde für ab dem 01.01.2015 geborene Kinder zusammen mit der Einführung des Elterngeld Plus abgeschafft. Zwillings- und andere Mehrlingseltern konnten für jedes ihrer bis einschließlich 31.12.2014 geborenen Kinder jeweils einen eigenständigen Elterngeldanspruch geltend machen.
- Familienleistungen, die eine dem Elterngeld ähnliche Funktion erfüllen (wie z.B. das Mutterschaftsgeld oder Elterngeld ähnliche Leistungen aus dem Ausland) werden auf das Elterngeld angerechnet. Die Elterngeldstelle prüft, ob dem Antragsteller neben der anzurechnenden Leistung noch Teilbeträge an Elterngeld zustehen.
- Das Elterngeld wird neben dem Arbeitslosengeld oder anderen Einkommensersatzleistungen nicht in voller Höhe ausgezahlt.
- Das Elterngeld wird nicht versteuert, es wird steuer- und abgabenfrei gewährt, dennoch hat es Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Steuerlast. Grund: Das Elterngeld bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes als Einkommen berücksichtigt (sog. Progressionsvorbehalt). Durch diese Maßnahme schöpft der Staat einen Teil des gezahlten Elterngeldes über die Steuererklärung wieder ab.
- Eine gleichzeitige Teilerwerbstätigkeit im Elterngeldbezug ist im Umfang von maximal 30 Wochenstunden möglich. Bei einem Zuverdienst empfiehlt sich die Umwandlung von Basismonaten in Elterngeld Plus
- Wer die Einkommensgrenzen überschreitet, erhält seit dem 01. Januar 2011 kein Elterngeld mehr.
- Die Berechnung des Elterngeldes ist komplex. Sie folgt dem sog. modifizierten Programmablaufplan, der eigens für die Elterngeldstellen entwickelt wurde. Wenn Sie wissen wollen, wieviel Elterngeld Sie bekommen werden, empfehlen wir Ihnen unseren Elterngeldrechner.
Autor: Michael Tell, Elterngeld.net
Erstellungsdatum: 01.10.2006
Letzte Änderung: 27.06.2023